Bei der Wohnungsdurchsuchung gestattete der Cousin den Beamten die Durchsuchung sämtlicher Zimmer, rechnete aber offenbar nicht damit, dass dabei auch unter den Betten nachgeschaut wird. Der Flüchtige hatte sich in einem der Kinderzimmer unter dem Bett versteckt, ließ sich aber widerstandslos festnehmen.
Nachdem die Beamten dem Wohnungsinhaber mehrmals erklärt hatten, dass er sich strafbar machen würde, wenn er seinen Cousin versteckt, erwartet ihn nun eine Strafanzeige wegen versuchter Strafvereitelung.