Bildtext einblenden
Auch auf der hangnahen Seite des Staufenwegs sollen mehrere Häuser gebaut werden. Der Inzeller Gemeinderat diskutierte deshalb über die Eingaben der Bürger und die Stellungnahmen der Fachbehörden. (Foto: Wegscheider)

Über Erweiterung diskutiert

Inzell – Über die Erweiterung des Bebauungsplans »Würau« ging es in der jüngsten Sitzung des Inzeller Gemeinderats. Entlang des Staudenwegs sollen zehn Bauparzellen ausgewiesen werden. Die Gemeinderäte setzten sich nun mit den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen von Bürgern und Fachbehörden zum geplanten Bauvorhaben auseinander.


Generell wurde das Einverständnis für die Bebauung des Staufenwegs erteilt, jedoch verbunden mit einigen Bedingungen und Hinweisen zur weiteren Planung. So ist der damals erweiterte Staufenweg ab der Einmündung eine gemeindlich gewidmete Straße, die aber bezüglich der Unterhalts-, Instandhaltungs- und auch der Verkehrssicherungspflicht zu Lasten der Anliegerparteien geht. Sämtliche Kosten, zum Beispiel für die Schneeräumung, sind bisher durch die Anwohner getragen worden.

Anlieger lehnen Kostenbeteiligung ab

Sollte es nun zu einer weiteren Bebauung entlang dieses Straßenabschnittes kommen, so wiesen einige Anlieger ausdrücklich darauf hin, dass der bestehende Notarvertrag geändert werden und der Staufenweg eine Gemeindestraße werden muss. Denn eine Mitbeteiligung an sämtlichen Kosten einer möglichen Erweiterung wird von den Grundstücksnachbarn ausdrücklich abgelehnt. Im Gemeinderat beschloss man daher, Gespräche mit den derzeitigen Anliegern zu führen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Mit der Frage der seitlichen Wandhöhe der dort entstehenden Häuser hat sich der Gemeinderat bei der Ausarbeitung des Vorentwurfes schon ausführlich befasst. Um hier auf die bestehende ortsplanerische Situation mit unterschiedlichen Gebäudehöhen zu reagieren, hat sich das Gremium entschieden, die seitliche Wandhöhe des westlichen Gebäudes sowie der beiden östlichen Gebäude auf 5,80 Meter und der restlichen Gebäude auf 6,20 Meter zu reduzieren. Eine seitliche Wandhöhe von 5,10 Metern wird für zu gering gehalten, da es nach wie vor Ziel ist, die Grundstücke gut auszunutzen, um letztlich mit Grund und Boden sparsam umzugehen.

Vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein kam der Hinweis, dass bei Starkregen die Gefahr von Überflutungen durch wild abfließendes Oberflächenwasser besteht. Ein der Planung zugrunde liegendes Gutachten der Bauingenieur-Gemeinschaft Trauntal aus Traunstein befasst sich mit dieser Situation und schlägt entsprechende Schutzmaßnahmen vor, wie zum Beispiel Geländemodellierung, Auffangmulden oder Retentionsbecken.

Bund Naturschutz begrüßt flächensparende Ausweisung

Der Bund Naturschutz Traunstein begrüßte die flächensparende Ausweisung mit durchschnittlich 600 bis 650 Quadratmetern pro Baugrundstück. Die untere Bauaufsichtsbehörde wies darauf hin, dass die Wandhöhe laut Festsetzung von der »Oberkante der bestehenden Fahrbahn des Staufenweges« aus bemessen gehört. Weiterhin ist laut Bauaufsichtsbehörde davon abzuraten, die Wandhöhe von der Oberkante der Fahrbahn aus zu definieren, sondern die Definition am Gebäude selbst vorzunehmen. Das ist auch für die konkrete Planung und Darstellung der Wandhöhe grundsätzlich günstiger.

Von der Planungsgruppe Strasser GmbH wurde der Wunsch geäußert, die Wendeplatte, die am Ende des Wegs gebaut werden soll, um sieben Meter nach Süden zu verschieben, sodass die Achse der Fahrbahn auf die Mitte der Wendeanlage trifft. Diesem Wunsch wurde vom Gemeinderat nachgekommen. hw

Mehr aus der Stadt Traunstein