An manchen Orten in Bayern hinterlässt die Pandemie ihre Spuren: Weil sich Kinder mit Corona infizieren, vor allem aber weil Lehrer ebenfalls positiv getestet werden oder aber als Kontaktpersonen in Quarantäne gehen müssen, bricht Unterricht zusammen (wir berichteten). Im Landkreis Traunstein jedoch hat Omikron noch keine Einschnitte gebracht – so zumindest lautet die Feststellung, die das Landratsamt für die Grund- und Mittelschulen trifft. Über die weiterführenden Schulen lasse sich, wie Laura Lockfisch gestern berichtete, auf die Schnelle keine Aussage treffen.
»Die Situation an den Schulen ist ein sehr dynamischer Prozess, bei dem sich täglich Änderungen ergeben können«, erläutert die Sprecherin des Landratsamts. Von den 56 Grund- und Mittelschulen im Landkreis seien 55 »im vollständigen Präsenzbetrieb«. Allein an einer Grundschule – den Namen gab Lockfisch mit Verweis auf den Datenschutz nicht bekannt – sei eine Klasse in den Distanzunterricht gegangen. Von den insgesamt 9470 Schülern an den Grund- und Mittelschulen im Landkreis Traunstein sind derzeit nach Angaben von Laura Lockfisch 459 (4,8 Prozent) Corona-positiv und 223 (2,3 Prozent) in Quarantäne. Und weiter: Von den 961 Lehrkräften an den Grund- und Mittelschulen seien 25 (2,6 Prozent) Corona-positiv und 6 (0,6 Prozent) in Quarantäne. An einer Grundschule befinde sich eine Klasse derzeit in Quarantäne – mit der Folge, dass dort derzeit geregelter Distanzunterricht erfolge.
Das Vorgehen, das das Staatliche Schulamt in den Grund- und Mittelschulen anschlägt, folgt laut Lockfisch aus den Vorgaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums und des Bayerischen Kultusministeriums sowie zusätzlich aus den bereits geltenden Regelungen. Eine aktive Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt sei, so die Sprecherin des Landratsamts, erst dann erforderlich, wenn die Hälfte oder mehr der Schüler und Schülerinnen einer Klasse positiv getestet worden sei – und damit nicht mehr bereits dann, wenn sich der zweite PCR-bestätigte Fall innerhalb von fünf Tagen in einer Klasse ergeben habe. In diesem Fall seien die Schulleitungen angehalten, den Distanzunterricht für die ganze Klasse beziehungsweise ganzen Kurs anzuordnen und diese Häufung dem Gesundheitsamt aktiv zu melden. Das Gesundheitsamt entscheide daraufhin im Einzelfall, ob zusätzlich zum Distanzunterricht eine Klassenquarantäne – für die Quarantäne gelten laut Lockfisch die jeweils aktuellen Regelungen zur Freitestung – notwendig ist oder nicht. Die Behördensprecherin: »Wird eine Klassenquarantäne angeordnet, werden an die Klasse angepasste Quarantäneschreiben des Gesundheitsamtes wie gehabt den betroffenen Schülern beziehungsweise deren Erziehungsberechtigten über die Schule ausgehändigt. Einzelanordnungen durch das Gesundheitsamt für einzelne Schülerinnen und Schüler erfolgen derzeit nicht mehr«.
pü