Solche Außentreppen zur Erschließung von höheren Etagen sind nach der Bayerischen Bauordnung eigentlich genehmigungsfrei, allerdings untersagt die in Reit im Winkl geltende Baugestaltungssatzung solche Treppen. Bei einem Ortstermin wurde nun festgestellt, dass die beantragte Treppe bereits gebaut war.
Während der Gemeinderat immer wieder Ausnahmen von der Gestaltungssatzung mit Verweis auf örtliche Bezugsfälle zulässt, nahm nun in der Sitzung die Aussprache über diesen Tagesordnungspunkt einen anderen Verlauf. Zum einen kritisierten einige Gemeinderäte die ihrer Meinung nach unpassende Gestaltung. Für Verärgerung sorgte aber, dass hier für einen Schwarzbau nachträglich um Genehmigung gebeten wurde.
Neuer Bauantrag ist nötig
Nach kurzer Aussprache stimmte keiner der Gemeinderäte zugunsten des Antrags, vielmehr werde die Antragstellerin ersucht, sich eine ansprechendere Gestaltung zu überlegen und einen erneuten Antrag zu stellen. ost