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»Die Einsätze werden als Unterstützung der Vereinsarbeit angesehen«, hieß es in der Gemeinderatssitzung.

Surberg: Feuerwehreinsätze für Ortsvereine kostenfrei

Surberg – Einsätze der Feuerwehr Surberg bei Veranstaltungen der Ortsvereine bleiben weiterhin grundsätzlich kostenfrei. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fasste der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.


»Die Einsätze werden als Unterstützung der Vereinsarbeit angesehen. Der Feuerwehrkommandant entscheidet eigenverantwortlich, ob der freiwillige Einsatz im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr übernommen werden kann«, sagte Bürgermeister Josef Wimmer dazu. Die Einsätze seien bisher schon kostenfrei gewesen. Der Grundsatzbeschluss diene lediglich der Klarstellung, weil das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamts in anderen Gemeinden moniert habe, dass Kosten der Feuerwehr für Veranstaltungen von Ortsvereinen nicht erhoben wurden, aber ein entsprechender, klärender Gemeinderatsbeschluss fehle.

Ferner befasste sich der Gemeinderat mit einigen Bauangelegenheiten. Keine Einwände hatte er gegen den Einbau einer zweiten Wohnung und den Anbau eines Wintergartens bei einem Wohnhaus in Thannreit.

Ein weiterer Bauantrag lag für einen Wohnhausanbau und Umbau bei einem Anwesen in Lauter vor. Der Antragsteller hatte einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gestellt, weil die höchstzulässige Geschoßflächenzahl um 11,6 Prozent überschritten wird. Das hielt der Gemeinderat für städtebaulich vertretbar. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans wurden zudem eingehalten.

Auch dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans »Hufschlag Mitte« beantragte ein Bauherr für den Um- und Ersatzbau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohnungen in Hufschlag. Die östliche Baugrenze soll um 1,90 Meter überschritten werden. Die Abweichung war auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar, so Wimmer.

Im südlichen Bereich des Bestands soll im Ober- und Dachgeschoß ein neuer Balkon errichtet werden. Dadurch überschreiten die Abstandsflächen die Mitte der öffentlichen Straße geringfügig. Dem Antrag könne ebenfalls zugestimmt werden, sagte Wimmer. Dies sahen die Gemeinderäte auch so und erteilten das gemeindliche Einvernehmen.

Zugestimmt wurde auch dem Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Holneich. Das Vorhaben im Außenbereich ist genehmigungsfähig, weil es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und keine öffentlichen Belange entgegen stehen.

Andere Nutzung für land- wirtschaftliches Gebäude

Eine Nutzungsänderung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes beantragte ein Hausbesitzer in Hinterleiten. Im Nebengebäude soll ein Tonstudio entstehen. Das Vorhaben sei als sonstiges Vorhaben genehmigungsfähig, wenn die Nutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist, machte Wimmer deutlich. Aus Sicht der Gemeinde könne die Zustimmung erteilt werden, da die Voraussetzungen, die Unterschrift des Nachbarn und eine grundsätzlich positive Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde vorlägen. So erteilten die Gemeinderäte das gemeindliche Einvernehmen.

Der Gemeinderat fasste weiter einen Grundsatzbeschluss zur Sanierung und Erneuerung der Leitplanken an der Zufahrtsstraße von der Bundesstraße nach Lauter im Rahmen des Leichtausbaus. »Bei der Gemeindestraße weist der Fahrbahnbelag an vielen Stellen Schäden auf, die Straßenentwässerung funktioniert nicht mehr so, wie es nötig ist, um im Winter die Bildung von Eisplatten zu vermeiden und die Leitplanken entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben«, schilderte Wimmer die Situation.

Da die Waldanlieger im November alle Bäume gefällt hätten, die für die Straße und die Leitplanke gefährlich werden könnten, sei von dieser Seite in den nächsten Jahren keine Beschädigung mehr zu erwarten. Die Sanierung wäre darum zum jetzigen Zeitpunkt optimal. Die Gemeinde rechne ohne Ingenieurleistungen mit Kosten von rund 133 000 Euro, die im Haushalt bereitgestellt seien.

Schließlich beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme, eine neue »Verordnung über das Halten von Hunden« zu erlassen. Wimmer sagte dazu, die bisherige Verordnung sei nach einer Geltungsdauer von   20 Jahren   mit   dem 20. Januar abgelaufen. Die Verwaltung habe deshalb einen neuen Entwurf mit einigen Änderungen erarbeitet, der dem Gemeinderat nun zur Beschlussfassung vorliege. Bjr

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