Für die Fläche in Schnaitt läuft das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans. Dort soll eine »Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien – Sonnenergie« ausgewiesen werden. Im Parallelverfahren soll die Neuaufstellung des Bebauungsplans für die Photovoltaik-Freiflächenanlage erfolgen. Die circa 3,2 Hektar große Fläche liegt an einem leichten Südhang mit acht Metern Höhenunterschied. Derzeit wird sie teilweise als Grünland und teilweise als Ackerfläche genutzt, der dort angebaute Mais geht seit einigen Jahren in eine Biogasanlage in Holzhausen. Am nördlichen Rand des Grundstücks führt eine Hochspannungserdleitung mit 20 Kilovolt vorbei, weitere Grabungen zur Einspeisung werden daher nicht notwendig sein. Nach Süden hin wird die Fläche durch ein ein großes Waldstück von der viel befahrenen Bundesstraße 304 getrennt. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde im Dezember und Januar die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats diskutiert und das weitere Vorgehen beschlossen. Von den Behörden, die schriftliche Stellungnahmen abgegeben haben, hatten neun keine Einwände gegen das Vorhaben. Die Stellungnahmen von Bayernwerk, Landesamt für Umwelt, Eisenbahnbundesamt und Kreisbrandrat wurden zur Kenntnis genommen, bedurften aber keiner Abwägung.
Hochwertige Fläche für Landwirtschaft
Hingegen lehnt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Traunstein das Vorhaben aus landwirtschaftlicher Sicht ab. Bei dem Grundstück handle es sich um eine qualitativ hochwertige Fläche bezogen auf den Landkreis Berchtesgadener Land. Die Grünlandzahl liege bei 60 und damit deutlich über dem Landkreisdurchschnitt mit 41. Deshalb solle die Fläche weiter in landwirtschaftlicher Nutzung bleiben, so das AELF.
In ihrer Stellungnahme gewichtet die Gemeinde einen temporären Verlust an Ackerfläche geringer, als einen Verzicht auf Gewinnung von erneuerbarer Energie. Landwirtschaftliche Flächen würden bei dem Vorhaben nicht dauerhaft verloren gehen, denn im Durchführungsvertrag sei eine Rückbauverpflichtung enthalten. Zudem sei im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgehalten, dass die Nutzung erneuerbarer Energien in überragendem öffentlichen Interesse liege und der öffentlichen Sicherheit diene.
Da sich die Marktgemeinde aktiv am Umbau der Energieversorgung beteiligen will, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, an der Planung festzuhalten. Ähnlich war die Stellungnahme der Gemeinde zu den Einwänden des Bauernverbands (BBV). Dieser betonte, dass zuerst das Potenzial der Dach-PV-Anlagen ausgeschöpft werden muss, bevor weitere landwirtschaftliche Flächen verloren gehen.
Zudem besteht beim BBV die Befürchtung, dass nur große, nicht ortsansässige Projektierer und finanzkräftige Investoren zum Zuge kommen und damit die Wertschöpfung nicht im ländlichen Raum bleibt. Diese Sorge gäbe es in diesem Fall nicht, heißt es in der Stellungnahme der Gemeinde. Die geplante Photovoltaikanlage werde von dem Grundeigentümer selbst betrieben, die Projektierung erfolge durch ein Planungsbüro aus Burgkirchen. Notwendige Futterflächen würden nicht verloren gehen, da der angebaute Mais bereits seit längerem der Stromerzeugung durch Biogas diene. Einer Verlegung des Zauns an die direkt angrenzenden, landwirtschaftlichen Flächen anderer Eigentümer um einen halben Meter wurde zugestimmt. Mit dem Hinweis, dass dies freiwillig geschehe und nicht als Pflichtauflage. Die Notwendigkeit zur Änderung der Planungsunterlagen wurde nicht gesehen.
Jeden Antrag auf Vor- und Nachteile prüfen
Die Stellungnahme des Landratsamts forderte nur kleinere redaktionelle Änderungen, die in die Unterlagen eingearbeitet werden. Die Planung wird den Abwägungen entsprechend angepasst und erneut öffentlich ausgelegt. In einer kurzen Diskussion meinte Bürgermeister Thomas Gasser (CSU), dass man jeden Antrag für eine PV-Anlage auf Freiflächen eingehend auf Vor- und Nachteile prüfen müsse. Dazu werde man sich auf Kriterien einigen, nach denen man Flächen für Solarstrom freigeben kann. »Letztendlich wird es dann aber immer eine Einzelentscheidung sein«, betonte das Gemeindeoberhaupt.
»Wir brauchen mehr Strom, aber wie können wir ihn erzeugen?«, fragte Gemeinderat Georg Wetzelsperger (CSU). »Welchen Anteil zur Deckung des Strombedarfs können Freiflächenanlagen haben?« Diese Fragen müssten bei der Fortschreibung des Energienutzungsplans der Gemeinde gestellt werden. Gemeinderätin Ute Hogger (Grüne) fragte nach, ob man das PV-Potenzial auf öffentlichen Gebäuden schon geprüft habe. Man sei dran, so die Antwort des Bürgermeisters.
kon