Der Angeklagte hatte am 25. Juli 2014 auf einem Parkplatz in Burghausen mit einem umgebauten und damit »scharfen« Gasrevolver mehrmals auf seine 36-jährige Noch-Ehefrau geschossen. Die Frau hatte Glück und wurde lediglich leicht verletzt. Ganz unverletzt war einige Wochen zuvor in der gleichen Gemeinde der angebliche 31-jährige Liebhaber und Arbeitskollege der Frau davon gekommen. Auch auf ihn soll der Angeklagte geschossen haben. Der 53-Jährige räumte in dem zweitägigen Prozess nur ein, einen »Kracher« gezündet zu haben. Das Schwurgericht mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verkündet das Urteil am 24. März.
Der Staatsanwalt wertete die Tat gegenüber dem 31-Jährigen als Bedrohung und versuchte Nötigung. Der Ankläger forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren sowie Unterbringung in einer Alkoholentzugsanstalt. Drei Jahre solle der 53-Jährige vorweg im Gefängnis verbüßen. Die 36-Jährige war nach Überzeugung des Staatsanwalts arg- und wehrlos. Dass es zuvor einen zivilrechtlichen Gerichtsbeschluss nach dem Gewaltschutzgesetz gegeben habe, ändere daran nichts. Dem Angeklagten sei sein Teilgeständnis positiv anzurechnen. Die zentralen Punkte jedoch habe er bestritten. Die – von der Ehefrau nicht angenommene – Entschuldigung spreche ebenso für ihn. Dagegen zu sehen sei das Vorleben des Angeklagten mit einer offenen Bewährung oder das frappierend ähnliche Vorgehen gegenüber seiner ersten Frau, die der 53-Jährige 1996 in Altötting mit »Umbringen« bedroht hatte. Dabei hatte er eine Machete mit im Auto. Das brachte dem Mann damals eine fünfmonatige Strafe mit Bewährung ein. Nebenklagevertreterin Veronika Schönsteiner aus Waldkraiburg schloss sich namens der 36-jährigen Ehefrau dem Strafantrag Pfeifers an. Der Tötungsvorsatz des Angeklagten habe sich bestätigt. Ihre Mandantin sei noch immer massiv traumatisiert, leide wie die Kinder unter der Situation. Alle müssten weiter therapiert werden.
Verteidiger Erhard Frank aus Burghausen sagte über den von dem Angeklagten in der Tschechei gekauften, aber nicht von ihm selbst umgebauten Gasrevolver: »Wusste der Angeklagte, dass er eine scharfe Waffe hatte?« Mehrmals habe der Revolver nicht gezündet. Ein Tötungsvorsatz sei nicht nachzuweisen, ebensowenig Heimtücke. Der Parkplatz sei ausgeleuchtet gewesen. Niedrige Beweggründe als Mordmerkmal seien auch nicht erfüllt. Es verblieben Bedrohung und versuchte Nötigung an dem 31-Jährigen sowie gefährliche Körperverletzung an der 36-Jährigen. Einen Tötungsvorsatz verneinte der Verteidiger. Sollte das Gericht doch dazu gelangen, liege kein Mordversuch, sondern versuchter Totschlag vor. Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit sei nach Worten des psychiatrischen Sachverständigen nicht auszuschließen. Eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier bis viereinhalb Jahren ist nach Ansicht von Erhard Frank ausreichend, dazu Unterbringung wegen des Alkohols.
Unter den Zeugen war auch einer, zu dem der sichtlich angetrunkene Angeklagte gesagt hatte: »Ich geh in den Wald, hole meine dort vergrabene Waffe, erschieße meine Frau und ihren Arbeitskollegen.« Der Zeuge bestätigte die Äußerung, erklärte aber gleichzeitig, er habe sie nicht ernst genommen. kd