Steinmaßl forderte die Gemeinden auf, Schätzkommissionen für die Schadensfeststellung an Gebäuden und Betrieben zu berufen. Den Bürgern empfiehlt der Landrat, kaputte Einrichtungsgegenstände vor deren Entsorgung mit Fotos zu dokumentieren, auch wenn die Voraussetzungen für eine mögliche Schadensregulierung derzeit noch nicht verbindlich feststehen. Die Abwicklung von Schäden in der Landwirtschaft erfolgt voraussichtlich wie bisher über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Traunstein.