»So etwas haben wir noch nicht gehabt«

Ruhpolding – Zum wiederholten Male hatte sich der Bauausschuss mit einem Bau im Baugebiet »Am Zellerberg« zu befassen, denn die Bauherrin legte erneut einen Tekturplan zum bereits errichteten Einfamilienhaus vor. Der Bauausschuss lehnte auch diesen Tekturplan wegen »nicht erkennbarer Änderungen im Sinne der Ortsatzung« einstimmig ab.


Die eingereichten Änderungen sorgten im Bauausschuss über alle Parteigrenzen hinweg für einige Aufregung. Da lediglich bei den Höhenangaben geringfügige Revidierungen erkennbar waren, hinterfragten die Gemeinderäte den Sinn der Planänderung, denn die hauptsächlichen Beanstandungsgründe fanden keine Berücksichtigung.

Begonnen hat die »Affäre« mit der nachträglichen Einreichung eines Tekturplans im Februar durch die Bauherrin. Als Argument führte sie unter anderem an, dass sie die Einreichung einer Tekturplanänderung »vergessen« habe. Die Ablehnung richtet sich zum Beispiel gegen die fehlenden Dachüberstände, die mit mindestens 80 Zentimetern auszubilden seien. Auch der »überdimensionale, freistehende Aufzugsschacht« und die Stahlrahmen-Verschattungskonstruktion widerspreche der Festsetzung, wonach »einfache ungestaltete Metallkonstruktionen unzulässig sind«. Dazu komme, dass das hangseitig freiliegende Untergeschoß nicht hätte freigelegt werden dürfen. Außerdem sei dafür ein Flachdach mit Lichtkuppeln ohne Genehmigung erstellt worden. »Das sind alles Punkte, die der örtlichen Bausatzung widersprechen«, so übereinstimmend die Bauausschussmitglieder.

Von diesen Beanstandungspunkten ist im erneut eingereichten Tekturplan in keiner Weise eine Änderung nachvollziehbar. Von der Bauherrin sei auch nicht der Wille erkennbar, zum Beispiel die geforderten Dachüberstände anzubringen, hieß es. Der Bauausschuss lehnte einstimmig die Tekturplanänderung ab und forderte jetzt das Landratsamt auf, rechtliche Schritte einzuleiten, selbst ein Rückbau wurde als Möglichkeit gefordert. Auf Nachfrage unserer Zeitung bei Bürgermeister Claus Pichler sagte dieser: »So etwas haben wir noch nicht gehabt. Ich bin auch schon mehrmals angesprochen worden, ob die Ortssatzung hier nicht gilt.« Er habe zudem das Gefühl, dass die Bauherrin »auf Zeit spielen möchte«. Bauamtsleiter Hans Hechenbichler mutmaßte, dass sie auf eine nachträgliche Genehmigung für das bereits bestehende Haus hoffe. »Es ist enttäuschend, dass sich in Richtung der Ortssatzung von Seiten der Bauwerberin nichts bewegt.« hab

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