Nachdem am 1. August eine gesetzliche Änderung in Kraft tritt, nach der dann auch bei Einspeisung von PV-Strom eine EEG-Zulage zu bezahlen ist, wäre es laut Huber angeraten, Anlagen noch vor dem 30. Juli in Betrieb zu nehmen, um die derzeit günstigen Stromeinspeise-Bedingungen zu nutzen. Da aber das Dach der Grundschule erst nach Anbindung des Erweiterungsbaus nutzbar wird, käme für diesen Termin ohnehin nur das Hauptschuldach mit einer Leistung von rund 34 KWp in Frage.
Huber erläuterte auch die Energieverbrauchssituation im Schulgebäude und stellte die technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte – auch nach dem eventuellen Bau eines Blockheizkraftwerks heraus. Die Erzeugungsmenge der Anlage würde vermutlich während des gesamten Jahres zu 100 Prozent im Schulgebäude verbraucht werden, die BE-TS kalkuliert aber auch mit einer Teileinspeisung ins öffentliche Netz.
CSU Fraktionssprecher Manfred Hobmeier brachte mit der Frage, ob es denn bei dieser Konstellation nicht sinnvoller und auch wirtschaftlicher wäre die Anlage selbst zu betreiben, eine ausgiebige Diskussion in Gang. Fast alle Ratsmitglieder meldeten sich zu Wort. Dass auch der Zeitdruck zur Inbetriebnahme noch vor August bei Eigenbau und reinem Selbstverbrauch wegfallen würde, wurde ebenfalls als Vorteil gesehen.
Bürgermeister Thomas Kamm stellte daraufhin zur Abstimmung, ob der Gemeinderat der BE-TS das Dach der Hauptschule zum Betrieb einer PV-Anlage zur Verfügung stellen will, was mit deutlicher Mehrheit von 15 zu 4 Stimmen abgelehnt wurde. Der Gemeindeverwaltung wurde aufgetragen, sich um eine Fachfirma zu bemühen, die die Planung und den Bau der PV-Anlage auf dem Hauptschuldach übernimmt und die weiteren Schritte in Auftrag gibt. Auch sollte im Zuge der Planungen zur PV-Anlage der ständig steigende Stromverbrauch genauer untersucht werden.
Es wurde aber auch deutlich, dass man auch künftig grundsätzlich entsprechende Bürgerprojekte unterstützen wird, in diesem speziellen Fall jedoch die wirtschaftlichere Lösung der Eigennutzung vorzieht. FK