Was nicht dem Bayerntrend entspricht, denn da sank die Zahl der Scheidungen um 113 von 24 247 auf 24 134. Immerhin herrscht, wenn es darum geht, einen Schlussstrich zu ziehen, unter den Ex-Liebenden oft Einigkeit: Von 309 Scheidungsanträgen im Kreis wurden von den Betroffenen 83,5 Prozent in gegenseitigem Einverständnis gestellt. Viele sagen später noch ein zweites Mal »Ja« – und das ist dann meist das endgültige.
Noch ziehen Frauen schneller die Reißleine als Männer: Rund 51,5 Prozent der Anträge im Kreis Traunstein wurden von den Ehefrauen eingereicht. In weiteren 35 Prozent der Fälle wollten die Männer die Scheidung und in den restlichen 13,6 Prozent der Fälle reichten die Ehegatten gemeinsam die Scheidungspapiere ein. Mit Blick auf die Vorjahre haben die Männer kräftig aufgeholt: Im Jahr 2000 wollten noch deutlich mehr Frauen (59,7 Prozent) als Männer (26,7 Prozent) die Ehe beenden.
Ob mit oder ohne Zustimmung des Ehepartners, Widerstand ist zwecklos, wenn es um die Durchsetzung einer Scheidung geht. Der Ehepartner oder die Ehepartnerin kann die Trennung durch ein Nein maximal drei Jahre verhindern: Die Regeltrennungszeit beträgt laut Gesetz ein Jahr. Paragraf 1566 BGB regelt es so: »Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Ehescheidung zustimmt.« Widerspricht ein Ehegatte der Ehescheidung nach Ablauf des Trennungsjahrs und findet er einen Richter, der keine Tatsachen feststellen kann, die dafür sprechen, dass die Ehe gescheitert ist, kann eine Ehe gegen den Willen eines Ehegatten erst nach drei Jahren geschieden werden, sagt das Gesetz. Aber dann ist endgültig Schluss.
Nach einjähriger Trennungsphase erfolgten im Kreis Traunstein 233 aller 309 Scheidungen. In weiteren 74 Fällen wehrte sich ein Ex-Partner drei Jahre lang. Der Rest sind Spezialfälle, in denen das Familiengericht aufgrund besonderer Umstände das Scheitern einer Ehe feststellt. Sind Kinder da, dann gilt, dass es grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt. Im Scheidungsverfahren ist deshalb das Sorgerecht kein Thema mehr. Es sei denn, einer oder beide Ehegatten beantragen dies ausdrücklich.
Und wie lange hält eine durchschnittliche Ehe in Bayern? Im Jahr 2016 war nach durchschnittlich knapp 15 Ehejahren Schluss. Denn am häufigsten scheiterten Ehen im fünften und sechsten Ehejahr. Mehr als jeder zehnte Bund fürs Leben ging nach dieser Zeit in die Brüche, wobei die meisten Scheidungen im sechsten Ehejahr erfolgten (rund 5,3 Prozent aller Scheidungen in Bayern) und weitere fünf Prozent im fünften Ehejahr. sus