Da der Fahrer alkoholisiert war, unberechtigt den Roller eines anderen fuhr und keinen Führerschein besitzt, erwartet ihn nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unbefugtem Gebrauch eines Rollers. Der Vorfall passierte, wie die Polizei erst jetzt informierte, in der Nacht auf Sonntag. fb