Nahezu der gesamte vorgefundene Tabak für die Wasserpfeifen der Bars war nach Angaben des Hauptzollamts Rosenheim vom Freitag nicht ordnungsgemäß versteuert worden.
In einer gemeinsamen Aktion haben Zöllner aus Rosenheim und Beamte der Traunsteiner Polizei in den letzten Tagen mehrere Shisha-Bars im Ortsgebiet kontrolliert. Die Zöllner überprüften im Rahmen der Steueraufsicht, ob der zum Rauchen der Shishas verwendete Wasserpfeifentabak auch ordnungsgemäß versteuert worden ist, während sich die Polizei dem Jugend- und Nichtraucherschutz widmete.
Fast der gesamte Tabak war nicht versteuert worden
Nahezu der gesamte vorgefundene Wasserpfeifen-Tabak befand sich in Dosen, an denen sich gar keine oder gebrochene Steuerzeichen befanden. Da dies nicht den Vorschriften des Tabaksteuergesetztes entspricht, wurden von den Zöllnern noch an Ort und Stelle Strafverfahren wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige Steuerhehlerei eingeleitet.
Insgesamt wurden 64 Kilo Shisha- Tabak aus dem Verkehr gezogen. Die Polizei erwischte auch mehrere Personen, darunter auch einen Jugendlichen, die in den Lokalen geraucht hatten. Nach dem Gesetz zum Schutz der Gesundheit ist auch in Shisha-Bars das Rauchen untersagt, in geschlossenen Räumen dürfen lediglich Aromen aus Dampfsteinen konsumiert werden.
15-Jähriger mit halb leerer Flasche Schnaps
Außerdem holten sie einen 15-Jährigen mit einer halb leeren Flasche Schnaps aus einer der Bars und übergaben ihn seinen Eltern. Bei einem Mitarbeiter eines Lokals fanden die Polizisten 20 Gramm Amphetamin und drei Gramm Marihuana.
Hintergrund:
Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer. Der Mindeststeuersatz beträgt 22,00 Euro pro kg. Als Nachweis der Versteuerung müssen auf den Tabakwaren deutsche Steuerzeichen angebracht sein. Nicht jeder Wasserpfeifentabak ist in Deutschland lebensmittelrechtlich verkehrsfähig. Gerade die aromatisierten Sorten enthalten bis zu 30 Prozent Feuchtigkeit in Form von Gly-zerin und Zuckermelasse. Diese Tabaksorten dürfen nicht zum gewerblichen Handel ein-geführt und verkauft werden. Erlaubt sind versteuerte Sorten, die höchstens fünf Prozent Feuchtigkeit in Form von Glyzerin enthalten. Der hohe Glyzeringehalt des eingeschmuggelten Wasserpfeifentabaks birgt hohe gesundheitliche Risiken.
dpa/lby und Hautpzollamt Rosenheim