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Der Rapper «Kollegah» (rechts) muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Laufen verantworten. Sein Verteidiger ist Tarik Karabulut.

Rapper »Kollegah« wegen Schlägerei vor Gericht

Laufen – Angriff oder Verteidigung? Mit unterschiedlichen Aussagen hat der Prozess gegen den prominenten Rapper »Kollegah« wegen gefährlicher Körperverletzung begonnen. Der 30-Jährige sah sich am Montag vor dem Amtsgericht Laufen als Opfer eines Angriffes auf ihn selbst und sprach von Notwehr. Die beiden mutmaßlichen Opfer der Discoschlägerei vom Sommer 2013 und weitere Zeugen sagten hingegen aus, sie seien von dem Rapper und zwei Komplizen zusammengeschlagen worden.


Gegen die beiden Mitangeklagten, einen Backgroundsänger und einen Bodyguard, wurde das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt. Ein Einigungsversuch des Vorsitzenden Richters im Falle eines Geständnisses von »Kollegah« scheiterte. Der Rapper wäre demnach zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 5000 Euro verurteilt worden. »Ich will Gerechtigkeit« – mit diesen Worten lehnte jedoch der Anwalt des Angeklagten, Tarik Karabulut, den Vorschlag ab.

Dem erfolgsverwöhnten Rapper mit dem Künstlernamen »Kollegah« wird vorgeworfen, in einer Disco einen Mann zusammengeschlagen zu haben und auch noch auf dessen Freund losgegangen zu sein. In der Nacht zum 30. Juni 2013 waren »Kollegah« und seine Begleiter in einer Diskothek in Freilassing aufgetreten. Als das Trio das Tanzlokal verließ, rief ein unbekannter Gast angeblich »Kollegah, Du Hurensohn«. Daraufhin soll das Trio sein Opfer am Kopf mit Fäusten traktiert haben. Der Geschädigte war aber gar nicht der Mann mit dem beleidigenden Ausspruch.

Nachdem das Zufallsopfer bereits zu Boden gegangen war, traten die Angreifer laut Anklage mehrfach auf sein Gesicht und den Oberkörper ein. Der Mann erlitt eine Platzwunde und Prellungen. Damit nicht genug: Als ein Freund dem Opfer zu Hilfe kam, schlugen sie auch auf ihn ein und brachen ihm das Nasenbein. »Mit Vollgas in die Fresse geschlagen«, schilderte der Bekannte vor Gericht das Geschehen.

Ganz anders die Version des Rappers. Sein Anwalt präsentierte sechs Zeugen, die alle gesehen haben wollen, wie »Kollegah« von den beiden vermeintlichen Opfern und drei weiteren Discobesuchern getreten wurde. »Ich bin nur in die Raucherlounge und habe gefragt, wer das gesagt hat«, schilderte »Kollegah«. Er sei Provokationen gewohnt und könne es sich als Künstler und Jurastudent nicht leisten, durch Aggression aufzufallen. »Ich wollte den Betreffenden einfach zur Rede stellen.« Plötzlich seien vier oder fünf Leute auf ihn zugestürmt. »Es war reine Notwehr«, beteuerte der 30-Jährige.

Auf die Frage der Staatsanwältin, wie er generell zum Thema Gewalt stehe, antwortete der Rapper: »Ich bin absolut gegen Gewalt.« Er könne eine Vielzahl an Texten präsentieren, die deutlich machten, dass er Gewalt ablehne. »Kollegah« bezeichnete seinen Stil zeitweise als Zuhälter-Rap, der aber stark an den Gangsta-Rap angelehnt ist. Sein jüngstes Album »King« brach Verkaufsrekorde und landete an der Spitze der deutschsprachigen Charts.

Der Prozess wird am 19. November mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Dann soll auch das Urteil verkündet werden.

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