Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Die Täter hatten am 17. Juni und 20. Juli 2012 bei nächtlichen Raubüberfällen über 6000 Euro erbeutet. Wesentlich schlimmer als die Höhe des Schadens waren die körperlichen und seelischen Verletzungen der drei Opfer, unter ihnen ein 74-jähriger, herzkranker Prälat, der knapp vier Jahrzehnte an der berühmten Wieskirche in Steingaden seelsorgerisch tätig war und seit seiner Pensionierung erst wenige Wochen im Pfarrhaus Böbing lebte.
Weitere Opfer wurden die 52-jährige Haushälterin des Prälats und der 44-jährige Pfarrer von Tuntenhausen. Die Opfer wurden mit Brecheisen beziehungsweise mit Schusswaffen bedroht, stundenlang in teils lebensgefährdender Weise an Möbel oder Heizkörper gefesselt. Alle Überfallenen leiden immer noch unter Schlafstörungen und Angstzuständen. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel sah mehrfachen, gemeinschaftlichen, besonders schweren Raub nachgewiesen, dazu Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und Computerbetrug. kd