Auf der Anklagebank sitzt der in Koblenz geborene Zeitsoldat, der zur Tatzeit bei der Bundeswehr in Bad Reichenhall stationiert war. Er soll die Hochstaufen-Kaserne in der Nacht des Finales der Fußball-Weltmeisterschaft gegen 2 Uhr angetrunken und mit einem großen Kampfmesser in der Tasche verlassen haben. Etwa eine halbe Stunde später hatte er in der Poststraße den Rentner angegriffen. Mehr als zwei Dutzend Messerstiche galten nach Ergebnissen der Obduktion dem Opfer – das keine Überlebenschance hatte. Auf dem weiteren Weg traf der Soldat damals mehrere Passanten, denen gegenüber er sich brüstete, gerade einen Menschen getötet zu haben.
In der Berchtesgadener Straße begegnete der mutmaßliche Täter gegen 3.12 Uhr der, ihr Fahrrad schiebenden, 17-Jährigen. Zunächst ließ der 20-Jährige die Frau nach Ermittlungen der Kripo vorbeigehen. Danach soll er sie von hinten mit dem Kampfmesser attackiert haben. Die junge Frau konnte, obwohl durch Stiche und Knochenbrüche lebensgefährlich verletzt, in ein nahes Anwesen flüchten.
Der Täter flüchtete, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Das Tatwerkzeug mit 16 Zentimeter langer Klinge ließ er in einem Waldstück nahe der Gmainer Straße verschwinden. Staatsanwalt Björn Pfeifer geht hinsichtlich des Angriffs gegen das Mädchen sowohl von versuchtem Mord als auch von besonders schwerer Körperverletzung aus.
Die Ermittlungen der Kripo führten damals zu dem 20-jährigen Soldaten. Er wurde am 5. August in Norwegen festgenommen und am 1. Oktober an die bayerischen Justizbehörden ausgeliefert. Nachdem der Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsender war, ist die Jugendkammer am Landgericht Traunstein in großer Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen für die juristische Aufarbeitung des Verbrechens zuständig.
Ob der 20-Jährige letztlich nach dem Erwachsenenstrafrecht, in dem Bestrafung im Vordergrund steht, oder nach dem Jugendstrafrecht, das mehr den Erziehungsgedanken zum Ziel hat und über deutlich niedrigere Strafrahmen für die einzelnen Straftatbestände verfügt, behandelt wird, muss die Kammer prüfen.
Zum Pflichtverteidiger des Zeitsoldaten bestellte das Amtsgericht Traunstein im Herbst Rechtsanwalt Harald Baumgärtl aus Rosenheim. Er führte mit seinem Mandanten, der sich seit seiner Festnahme vor Polizei und Ermittlungsrichter nicht zu dem Geschehen in Bad Reichenhall äußerte, bereits mehrere Gespräche in der Justizvollzugsanstalt in Traunstein. Wegen seiner Schweigepflicht könne Baumgärtl zum Inhalt der Gespräche aber keine Auskunft geben, betonte er gegenüber unserer Zeitung. kd