Gegen den Beamten, der im Wach- und Streifendienst eingesetzt war, lief seit geraumer Zeit ein disziplinarrechtliches Ermittlungsverfahren wegen seiner Reichsbürgergesinnung, das nun in einer Suspendierung mündete. Das bestätigte ein Sprecher des Polizeipräsidiums gegenüber dem Traunsteiner Tagblatt. Der Mann habe privat einen sog. Staatsangehörigkeitsausweis beantragt. Zudem habe er im Dienst das Gedankengut der »Reichbürgerbewegung« unter Kollegen verbreitet. »Beamte, die unsere Freiheitlich Demokratische Grundordnung ablehnen, haben nichts im Polizeidienst verloren«, stellte der Sprecher klar.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd laufen noch zwei weitere Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte, die im Verdacht stehen, der »Reichsbürgerbewegung« nahezustehen. Die Entscheidung darüber steht noch aus. vew