Bei der Kontrolle konnte der Slowene zwar die Fahrzeugdokumente der ehemaligen deutschen Zulassung vorweisen, eine aktuelle Zulassung gab es jedoch nicht. Der Händler in den Niederlanden hatte ihm angeblich gesagt, dass so ein selbstgemaltes »Kennzeichen« vollkommen ausreichen würde. Die Staatsanwaltschaft Traunstein sah das jedoch anders und ordnete die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung zur Gewährleistung des Strafverfahrens an.
Da jedoch in dem Anhänger auch noch ein ebenfalls frisch erworbenes Pferd war, und dieses natürlich nicht nebst Anhänger neben der Autobahn abgestellt werden konnte, wurde mithilfe eines ortsansässigen Abschleppunternehmens zeitnah die Weiterfahrt organisiert. fb