Staatsanwältin Simone Luger hatte auf fünf Jahre Freiheitsstrafe plädiert. Opferanwalt Harald Baumgärtl aus Rosenheim schloss sich an. Der Verteidiger, Adam Ahmed aus München, beantragte eine Strafe von nicht mehr als zwei Jahren mit Bewährung.
Eine »Watsch’n« hätte keine solchen Verletzungen verursacht, sagte der Vorsitzende Richter Erich Fuchs bei der Urteilsverkündung. Gegen »eine leichte Ohrfeige« spreche auch die sofortige Flucht des Angeklagten nach der Tat. Das Risiko, dass der Mann stirbt, habe der 25-Jährige vorher sehen können beziehungsweise müssen. Ein heftiger Schlag könne zum Sturz und damit verbundenen zu tödlichen Gefahren führen, insbesondere, wenn das Opfer alkoholisiert ist. Einen »minderschweren Fall« habe das Gericht nicht angenommen.
Die Schadensersatzleistungen in Höhe von 5000 Euro an die Familie hätten sich auf die Strafhöhe ausgewirkt, so Richter Erich Fuchs. Der 25-Jährige sei nicht vorbestraft, einsichtig und reuig. Andererseits sei der Schlag heftig und die Gewaltanwendung gefährlich gewesen. Unter dem Strich bleibe ein schicksalhafter, tragischer Vorfall, der einen jungen Menschen aus dem Leben gerissen habe. Der Angeklagte sei »nicht der typische brutale Schläger«, so Erich Fuchs. Das Schwurgericht Traunstein verhängte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten. kd