An jenem Tag trank der Metzger schon am Morgen die erste Halbe. Die Arbeitsagentur hatte seinen Unterstützungsantrag abgelehnt, seine Frau lief ihm im Biergarten davon. Augenzeugen hänselten ihn. Da holte er mit bis zu 2,6 Promille im Blut aus seiner nahen Wohnung erst die beiden Schwerter, später das Gewehr.
Das Geschehen endete »katastrophal«, wie das Gericht feststellte. Der Täter erlitt einen Durchschuss von Oberschenkel und Knie aus einer Polizeiwaffe, ein Polizeibeamter fühlte sich so stark bedroht, dass er bis dato dienstunfähig ist. Was der Beschuldigte letztlich erreichen wollte, blieb offen.
Fuchs hob heraus, der Beschuldigte habe erst drei Gäste mit Schwertern bedroht und gerufen: »Dein Kopf gehört mir.« Dann habe er die Leute aufgefordert, die Polizei zu rufen und sei zurück in seine Wohnung. Mit dem Dekogewehr habe er dann drei Polizeibeamte bedroht. Nachdem dieses nicht funktionsfähig war, stufte die Kammer es lediglich als »einfachen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte« ein.
Die Polizisten seien in Deckung gegangen. Der Metzger habe das Gewehr abgelegt, zu den Schwertern gegriffen, sei damit auf einen der Beamten zugegangen, habe kurz gestoppt und die Langwaffe zu Boden gelegt. Mit den Schwertern in den Händen, »ruhig nach unten gehalten«, habe er sich einem anderen Polizisten genähert. Mehrfach habe er gefordert »endlich auf ihn zu schießen«. Der Aufforderung, die Waffen weg zu werfen, sei er nicht nachgekommen, so Fuchs. Er habe die Polizei zum Schießen genötigt. Ein Körperverletzungsvorsatz sei aber »nicht nachzuweisen«.
Im Urteil konnte das Gericht einen suizidalen Hintergrund nicht ausschließen. Bestraft werden könne der Mann nicht – wegen einer Persönlichkeitsstörung und einer Alkoholsucht zusammen mit der affektiven Ausgangssituation: »Die Steuerungsfähigkeit war nicht ausschließbar aufgehoben.«
Zu prüfen gewesen sei eine Unterbringung in der Psychiatrie oder einer Entziehungsanstalt. Für Letztere seien die Voraussetzungen gegeben. »Der Beschuldigte ist seit einigen Monaten trocken in der vorläufigen Unterbringung. Er hat Therapiebereitschaft bekundet.« Die Alkoholkrankheit sei »Mitursache der Persönlichkeitsstörung«. Vorrangig sei die Alkoholsucht in Angriff zu nehmen: »Im Gegensatz zum Gutachter gehen wir von einer Erfolgsaussicht im stationären Rahmen aus.« Ob die Anti-Alkoholbehandlung erfolgreich verlaufe, liege allein beim Beschuldigten.
Verteidiger Jörg Zürner aus Mühldorf und der 47-Jährige akzeptierten das Urteil sofort. Der Anwalt hatte auf Unterbringung zum Alkoholentzug plädiert« Die Tat sei letztlich »eine peinliche Inszenierung, die zum Schusswaffengebrauch geführt hat«. Staatsanwalt Björn Pfeifer hatte Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. Von ihm gehe keine Gefahr mehr aus, beteuerte der Beschuldigte im »letzten Wort«. Sein Knie sei zerstört: »Ich bin froh, dass ich aufrecht gehen kann. Mir tut alles wirklich leid. Ich schäme mich für das, was passiert ist.« kd