»Die Gemeinde wird regelmäßig einer überörtlichen Rechnungsprüfung unterzogen. Dabei wurde uns empfohlen, die Entwässerungssatzung neu zu erlassen«, so Bernhard Kraus, Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft.
Zwei Einwände brachte der kommunale Prüfungsverband vor: Zum einen entsprach die Ortsteilliste nicht dem aktuellen Stand. »Die zwischenzeitlich an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossenen Ortsteile wurden ergänzt«, informierte Bürgermeisterin Ursula Haas. Zum anderen entfällt der bisher festgeschriebene Anschluss- und Benutzungszwang für das Niederschlagswasser. »Wenn die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Versickerung gegeben sind, soll das Niederschlagswasser unbedingt auf dem Grundstück zurückgehalten und versickert werden«, hob sie hervor. Mit der Neuregelung stelle man klar, dass nicht nur für neu anzuschließende, sondern auch für bereits angeschlossene Grundstücke ein Benutzungsrecht und somit auch ein Benutzungszwang an die öffentliche Entwässerungseinrichtung ausgeschlossen wird.
Darüber hinaus hat die Gemeinde durch die Übernahme der aktuellen Mustersatzung alle mittlerweile erfolgten, gesetzlichen Änderungen eingearbeitet. »Auch die Kommunalaufsicht des Landratsamts hat den Satzungsentwurf bereits geprüft«, bekräftigte der Kämmerer. So gab es vom Gemeinderat ebenfalls keine Einwände gegen den Neuerlass. mia