Bürgermeister Josef Heigenhauser erläuterte, der Geltungsbereich der Änderung sei bisher im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Der inzwischen zum Großteil bebaute Ortsteil Birnbach soll nun im Rahmen des Änderungsverfahrens als Dorfgebiet ausgewiesen werden. Nur der nördlichste Teil des Geltungsbereichs soll Sondergebiet werden.
Im Bebauungsplanentwurf ist der Bereich als »Sondergebiet Schank- und Speisewirtschaft« benannt. Der Gemeinderat genehmigte einstimmig den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Birnbach und beauftragte die Verwaltung, Öffentlichkeit und Behörden zu beteiligen, sobald das Planungsbüro die Unterlagen vorlegt.
Konkreter wurde es dann beim nächsten Tagesordnungspunkt, in dem sich der Gemeinderat mit dem ebenfalls vorliegenden Entwurf für die Aufstellung des Bebauungsplans befasste. Im Bereich der südlichen Teilfläche, der jetzigen Gaststätte, ist eine Aufteilung in drei Parzellen geplant, die mit jeweils einem Wohngebäude von maximal 130 Quadratmetern Grundfläche bebaut werden könnten. Da dies nur eine vorgeschlagene Aufteilung ist, kann das Grundstück auch beispielsweise nur in zwei Teilflächen aufgeteilt werden, die Grundfläche für die Wohnhäuser erhöht sich aber dadurch nicht. Im Bereich des Sondergebiets ist eine Grundfläche von 200 Quadratmetern geplant.
Ebenfalls einstimmig genehmigte der Gemeinderat auch den Entwurf des Bebauungs-plans mit integrierter Grünordnungsplanung »Birnbach« und beauftragte die Verwaltung auch hier mit der Durchführung der entsprechenden Beteiligungen. sh