Laut Bürgermeister handelt es sich bei dem BMX-Parcours um eine aus Geländemodellierungen errichtete Strecke, auf der ausschließlich Fahrräder zugelassen sind; der Einbau von Geräten auf der Strecke ist nicht gestattet. Da die Anlage in die Landschaft und das Ortsbild passen soll, müssen die künftigen Nutzer und deren Eltern, die die Strecke selber gestalten, bei der Bepflanzung den örtlichen Gartenbauverein hinzuziehen.
In der Diskussion, die diesem Mehrheits-Beschluss vorausging, forderte Gemeinderat Herbert Babinger die Verwaltung auf, dafür zu sorgen, dass das Auffüllen des Geländes so erfolgt, dass die Gemeinde keine Haftung übernehmen muss.
Im weiteren Verlauf der Gemeinderatssitzung ging es um ein Wohnhaus an der Bannpointstraße. Laut Voranfrage hat der Eigentümer vor, es aufzustocken und um einen Anbau zu erweitern. Der Gemeinderat stellte die Zustimmung zum Bauvorhaben in Aussicht. Dem Bauherrn wurde empfohlen, zunächst mit der Bauabteilung des Landratsamtes zu klären, ob ein Baugenehmigungsverfahren möglich ist oder ob das Landratsamt eine Änderung des Bebauungsplanes für erforderlich hält. Denn das Vorhaben weicht in mehreren Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. An den Stall eines landwirtschaftlichen Anwesens in Lohen kann hingegen bedenkenlos ein Rinderstall angebaut werden. Das Gremium stimmte dem Bau zu. ca