Weiß erklärt das Prozedere: Die Empfänger werden unter einem Phantasieaktenzeichen wegen »Verbreitung von Malware« aufgefordert, einen Link zu einer PDF-Datei anzuklicken, um Näheres über den angeblichen Tatvorwurf zu erfahren. »Als Sachbearbeiter wird der nicht existente Name eines Mitarbeiters beim LKA angegeben«, fügt Weiß hinzu.
Nach Aufruf des eingebetteten Links wird der E-Mailempfänger auf andere Internetseiten weitergeleitet. Schließlich wird der Nutzer zum Download und Ausführen der Datei »Computersabotage.pdf-2.exe« aufgefordert. Führt der Nutzer die Datei aus, erscheint nach kurzer Zeit ein Sperrbildschirm eines sogenannten »Ransomware-Trojaners«, welcher seit einigen Monaten in Umlauf ist. Dieser Sperrbildschirm fordert zur vermeintlichen Entsperrung die Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 100 Euro mittels Paysafecard auf.
»Unser Rat: Die Polizeidienststellen, die Landeskriminalämter und auch das Bundeskriminalamt versenden keine E-Mails an Privatpersonen oder Firmen im Internet«, betont Christian Weiß. »Lassen Sie sich nicht täuschen, auch wenn Sie in Ihrem E-Mail-Postfach Nachrichten von Behörden und Polizeidienststellen vorfinden. Öffnen Sie Dateianhänge niemals!« Die E-Mails, so betont der Beamte weiter, soll man ungeöffnet löschen und einen aktuellen Virenscan durchführen.
Die Tipps unserer Serie »Sicher im Internet« können Sie auch im Internet auf unserer Homepage www.traunsteiner-tagblatt.de unter der Rubrik Service abrufen. SB