Schließlich beauftragte das Gremium die Gemeindeverwaltung unter der Vorgabe möglicher Förderprogramme wie etwa Leader oder Eler Nutzungskonzepte mit entsprechenden Kostenschätzungen zu erarbeiten. Mit diesem Beschluss stellt die Gemeinde Kirchanschöring einen möglichen Verkauf des Areals bis auf Weiteres zurück.
Vor der Abstimmung hatte Bürgermeister Birner die Ratsrunde um Wortbeiträge gebeten, was mit dem Grundstück geschehen solle. Gemeinderat Hans Armstorfer fand die Fußgängerbrücke begrüßenswert, obwohl ihm die Wegeführung nicht so ganz gefiel. Wenn man den Zugang zur Ache ebenso attraktiv gestalte wie im Achenpark, würde man das Areal sicher sehr aufwerten.
»Am Ende wird alles vermutlich sehr teuer«
Ludwig Schauer gab zu bedenken, dass die Gemeinde für die Fläche sehr viel ausgegeben habe. »Am Ende wird alles vermutlich sehr teuer.« Birner meinte dann: »Zunächst sollten wir uns überlegen, was wir mit dem Grundstück anfangen möchten.« Im Nachgang könne man dann immer noch beurteilen, ob dem Gemeinderat das erarbeitete Konzept die Kosten wert sei.
Guido Hillenbrand erinnerte daran, dass man im Ort schon sehr lange mit dem Gedanken spiele, eine Fußgängerbrücke zu bauen, die die Ache überspannt. »Der Standort ist zwar nicht ideal, einen anderen haben wir aber nicht.«
Dr. Michael Hüller mahnte, den Kostenfaktor zu berücksichtigen und sorgsam mit den Steuergeldern der Bürger umzugehen. Er stellte infrage, dass dort tatsächlich so viele Radfahrer unterwegs seien, dass eine Brücke gerechtfertigt sei. Der Rathauschef widersprach und betonte, es gebe dort viele Fahrradfahrer, vor allem Jugendliche, die diese neue Querung zu den Sportanlagen nutzen könnten. Zudem habe die Fußgängerbrücke am Achenpark dazu beigetragen, das Gelände rund um den Achenpark-Pavillon zu beleben. Dies könne man mit einem Steg auch auf dem neuen Gelände erreichen.
Dr. Hüller entgegnete, man müsse mehr tun, um die Sicherheit an der Götzinger Straße zu erhöhen, wo viele Kinder mit dem Rad unterwegs seien. Georg Jäger meinte dann, dass es nicht nur um die Kinder, sondern auch um die älteren Bürger gehe, die den Steg als Abkürzung für ihren Einkauf oder als zentral gelegenen Spazierweg benutzen könnten. Eine weitere Brücke über die Ache habe man sich schon im Zuge der Dorferneuerung gewünscht. Damals sei auch angedacht gewesen, die Götzinger Straße verkehrsberuhigt zu gestalten, was am massiven Widerstand einiger Anlieger gescheitert sei.
Ohne lange Diskussion stellten die Mandatsträger im weiteren Verlauf der Sitzung dann den Bau eines öffentlichen Bienenhauses samt Schleuderraum auf diesem gemeindlichen Grundstück in Aussicht. Allerdings will die Gemeinde das Bienenhaus nur bauen, wenn es durch das Leader-Programm gefördert wird und der örtliche Imkerverein bereit ist, selber mit anzupacken, sich um das Bienenhaus zu kümmern und die laufenden Kosten zu übernehmen. Daher soll die Verwaltung einen Nutzungsvertrag mit dem Imkerverein ausarbeiten.
An der Zwieselstraße soll ein neues Einfamilienhaus entstehen. Da das Vorhaben nicht ganz konform geht mit dem dort gültigen Bebauungsplan, waren Befreiungen davon notwendig. Der Bauplan weicht hinsichtlich der Baugrenzen, des Firsts und der Fußbodenhöhe vom Bebauungsplan ab. Der Gemeinderat beschloss, diesen Befreiungen zuzustimmen, versagte dem Antragsteller aber »die geschnittene Hecke«, sodass er sein Grundstück so begrünen muss, wie es der Bebauungsplan vorsieht.
Grünes Licht für Bebauungsplanerweiterung
Um den Weg für ein Doppelhaus samt Garagen an der Lieslmoosstraße freizumachen, wird der Bebauungsplan »Unterhalb der Pöllersiedlung« erweitert. Im entsprechenden Verfahren konnten sich bereits die Bürger und die Träger öffentlicher Belange äußern. Von verschiedenen Behörden kamen Hinweise, die der Gemeinderat nun würdigte und per Einzelbeschluss teilweise übernahm. Abschließend erging der einhellig gefasste Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Er enthält unter anderem die Bestimmung, dass die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche grundbuchamtlich zu sichern ist. Wegen der Waldnähe müsse eine notarielle Vereinbarung sowohl hinsichtlich der Haftung als auch der baulichen Sicherungsmaßnahmen geschlossen werden, hieß es.
Um den Bau eines Wohnhauses an der Bannpointstraße zu ermöglichen, muss der Bebauungsplan »Kirchanschöring Nord« geändert werden. Mit dem nun einstimmig gefassten Billigungs- und Auslegungsbeschluss ist auch dieses Verfahren eine Runde weiter: Die Bauleitplanung wird öffentlich ausgelegt, sodass sich Behörden und Bürger dazu äußern können. ca