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Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Nach Verurteilung – 32-jähriger Vergewaltiger geht trotz Geständnis in Revision

Das Urteil des Traunsteiner Landgerichts gegen einen 32-jährigen Rumänen – acht Jahre Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung einer 55-jährigen Frau mitten in der Nacht auf einer Wiese in Obing – wird nicht rechtskräftig. Das teilte Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim auf Anfrage unserer Zeitung mit. Sein Mandant werde das Urteil der Siebten Strafkammer nicht akzeptieren und habe ihn beauftragt, es per Revision zum Bundesgerichtshof vom obersten deutschen Strafgericht überprüfen zu lassen, berichtete der Anwalt.


Gemäß Anklageschrift, Geständnis und Urteil hatte der 32-Jährige die Frau, die in der Nacht zum 2. April 2022 auf einem unbeleuchteten Fußweg heimgehen wollte, etwa 150 Meter vor ihrer Wohnung mit einem Griff von hinten um den Hals in seine Gewalt gebracht. Er zerrte die Wehrlose über eine Strecke von rund 250 Meter auf eine mit Schnee und Gülle bedeckte Wiese und vergewaltigte die körperlich unterlegene 55-Jährige vielfach. Versuchte die Geschädigte zu schreien, stieß er ihr Gesicht in den Schnee-Gülle-Matsch (wir berichteten).

Der Bauhelfer hatte bei der Kripo Traunstein und auch vor Gericht zunächst alles abgestritten. Nach Hinweis von Vorsitzender Richterin Christina Braune auf die eindeutige Beweislage stimmte der 32-Jährige nach einem Rechtsgespräch einer Vereinbarung zu. Gegen ein vollumfängliches Geständnis, das der Angeklagte danach tatsächlich über seinen Anwalt abgab, sollte die Freiheitsstrafe zwischen sieben Jahren zehn Monaten und acht Jahren vier Monaten liegen. Dem trugen Staatsanwältin Karin Hahn und Verteidiger Harald Baumgärtl in den Plädoyers Rechnung.

Die Anklägerin gingwie Nebenklagevertreter Korbinian Ortner aus Traunstein in ihrem Schlussantrag an den oberen Rand, der Verteidiger an die untere Grenze der Strafspanne. Das Gericht erkannte auf eine Strafe dazwischen.

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kd

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