Bei einem Motorrad war das Kennzeichen so stark verbogen, sodass es unleserlich wurde. Der Kennzeichenmissbrauch wird als Straftat geahndet. Technische Mängel und unerlaubte Umbauten führten zudem zu 13 weiteren Anzeigen. Hierbei waren insbesondere abgefahrene Reifen, fehlende Rückspiegel und technische Veränderungen an den Auspuffanlagen aufgefallen.
In acht Fällen waren die Fahrzeugmängel so erheblich, dass den Motorradfahrern die Weiterfahrt untersagt werden musste. Bei sechs weiteren, weniger schwerwiegenden Beanstandungen durften die Fahrer nach Bezahlung eines entsprechenden Verwarngeldes ihre Fahrt fortsetzen. fb