Die Eigentümer einer Wohnung im Anwesen Adelholzener Straße 16 möchten ein Gartenhaus mit einer Länge von 4,5 Metern und einer Breite von 2,5 Metern.
Mit 10,5 Quadratmetern Grundfläche handelt es sich dabei um ein grundsätzlich verfahrensfreies Vorhaben, da aber im Bebauungsplan keine Baugrenzen für ein weiteres Nebengebäude festgesetzt sind, ist eine isolierte Befreiung für den Standort notwendig, die der Ausschuss einstimmig erteilte. Notwendige Unterhaltsmaßnahmen am Aicher Bach dürfen durch das Gartenhaus nicht behindert werden.
An der Heutauer Straße 15 möchten die Eigentümer im Zuge der anstehenden Renovierung und der Erneuerung des Dachstuhls den Quergiebel auf der Ostseite um etwa 1,5 Meter anheben, um das Dachgeschoß nutzen zu können. Auch die Verlängerung der Vordächer an den Giebelseiten ist von der Ortsteilsatzung Unterheutau abgedeckt, sodass der Ausschuss das Vorhaben befürwortete. Dem Antragsteller wurde aber eine Bauberatung des Landratsamts empfohlen. FK