Mit Pferdeanhänger an E-Bike geprallt?

Laufen – Der 57-jährige Teisendorfer war sich keiner Schuld bewusst. Mit seinem Audi und einem Pferdeanhänger hinten dran hatte er im November vergangenen Jahres auf der schmalen Straße zwischen Sillersdorf und Patting einen Feldkirchner Pensionisten auf seinem E-Bike überholt. Worauf der stürzte und sich schwerst verletzte. Fahrlässige Körperverletzung lautete die Anklage am Laufener Amtsgericht, nachdem der Teisendorfer gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1600 Euro Einspruch eingelegt hatte. Nun muss er 1000 Euro zahlen.


Er habe den Radfahrer gesehen, berichtete der 57-jährige Teisendorfer im Gerichtssaal. Eine Zeit lang sei er hinter ihm hergefahren, und als dieser nach rechts an den Fahrbahnrand gefahren war, habe er überholt. So bestätigte dies auch seine 55-jährige Ehefrau, die mit im Wagen gesessen hatte: »Mit dem Gespann ist mein Mann neben die Straße auf die Wiese raus und ist nach dem Überholen wieder eingeschert«, schilderte sie ihre Beobachtung. Sie berichtete auch, dass ihr Mann am Steuer anschließend in den Rückspiegel geblickt habe mit den Worten: »Jetzt fängt der zu schwanzeln an und jetzt schmeist’s ihn.«

Beim Sturz zehn Rippen gebrochen

20 Zentimeter vielleicht seien Auto und Anhänger an seinem Oberschenkeln vorbei gefahren, erinnerte sich der Feldkirchner, ein Fahrzeugteil habe schließlich den Lenker seines E-Bikes berührt, worauf er gestürzt war. Mit fatalen Folgen: Zehn Rippen waren gebrochen, etliche mehrfach, ein Teil des Brustkorbs war eingedrückt, das Schulter-Eck-Gelenk kaputt, ein Band gerissen, die Haut abgeschürft. In Folge litt der Pensionist an massiven Bluteinlagerungen im Brustraum. Vier Wochen lang habe er im Salzburger Krankenhaus gelegen, berichtete er, und als nach der Entlassung die Schmerzen unerträglich geworden seien, habe ihn sein Hausarzt ins Krankenhaus Bad Reichenhall eingewiesen. Weitere fünf Monate sei er anschließend in Behandlung gewesen, schilderte der Feldkirchner seinen Leidensweg, der noch nicht zu Ende ist. Die neunte Rippe wachse gar nicht zusammen, im Schulterbereich stehe noch eine weitere Operation an.

Beim Aufprall auf die Straße sei er bewusstlos geworden, berichtete der Pensionist, während die Ehefrau des Autolenkers wusste, dass es sogleich an der Unfallstelle Vorwürfe gegeben habe, er sei »geschnitten« worden. Ein 31-jähriger Polizeibeamter der Inspektion Freilassing hatte die Sachlage exakt vermessen: Die Straße ist 3,0 Meter breit, der Pferdeanhänger 2,10 Meter, der Fahrradlenker misst 0,7 Meter. Übrigens das einzige Teil des hochwertigen Rads, das beschädigt worden war.

Mit diesen Maßen stellte Richterin Mona Peiß eine Rechnung auf und kam jedenfalls nicht annähernd auf den von der Straßenverkehrsordnung vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Meter beim Überholen. Selbst mit etwas modifizierter Rechnung schaffte dies Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer nicht. Gleich wie: »Das ist doch der klassische 153a«, sagte der Verteidiger, was eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld bedeuten würde. »Ich sehe das ebenso«, gestand Richterin Peiß offen. Nicht jedoch die Staatsanwaltschaft. Selbst nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Traunstein blieb Staatsanwalt Josef Haiker bei seinem Nein, worauf Mona Peiß die Rücknahme des Einspruchs empfahl. »Auf keinen Fall«, erwiderte Anwalt Schwarzer, da wolle man doch lieber ein Urteil.

»Der Angeklagte ist kein Rowdy«

Als »subjektiv und objektiv vorhersehbar und vermeidbar«, erachtete der Staatsanwalt den Hergang. Es müsse gar nicht zwangsläufig eine Berührung sein, wobei hier vieles dafür spreche. Der Angeklagte sei gewiss kein Rowdy oder Schwerverbrecher, räumte Haiker ein, und dessen Schuld bewege sich im untersten Bereich. Gleichwohl sei hier eine Strafe auszusprechen. 30 Tagessätze zu je 50 Euro hielt der Staatsanwalt für angemessen.

Anders der Verteidiger. Hans-Jörg Schwarzer mochte keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Überholmanöver und dem Sturz erkennen, allein der zu geringe Abstand hätte nicht ausgereicht, »wenn da nicht noch was anderes gewesen wäre«. Schwarzer hegte große Zweifel, ob hier Fahrlässigkeit vorliegt, sodass er schließlich auf Freispruch für den Teisendorfer plädierte. Der Anwalt erinnerte daran, dass er vergeblich ein unfallanalytisches Gutachten angeregt hatte, mit dem der Sachverhalt besser hätte aufgeklärt werden können. Sollte das Gericht jedoch seiner Sicht nicht folgen, so beantrage er »hilfsweise« eine Geldstrafe von 25 Tagessätze zu je 40 Euro.

Mona Peiß entschied auf 20 Tagessätze zu je 50 Euro, widersprach aber dem Verteidiger, denn sie sehe hier durchaus eine Kausalität, eine Pflichtwidrigkeit und eine Vorhersehbarkeit. Gleichwohl liege die Schuld des 57-Jährigen »am untersten Rand«. Bei einer Einstellung des Verfahrens hätte man allerdings die 1000 Euro Geldbuße gleich dem Geschädigten zusprechen können, so aber fließt das Geld in die Staatskasse. höf

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