Das Gremium bewertete es positiv, dass wichtige Dinge bereits im Vorfeld zwischen dem Landratsamt, Kreisbaumeister Rupert Seeholzer, der Gemeinde, dem Bauherrn und den Planern besprochen und entsprechende Planungsanpassungen vorgenommen worden sind. Außerdem liegt auch schon zum Brandschutz ein Gutachten vor.
»Die betroffenen Gebäudeteile entwickelten sich über Jahrzehnte durch ständige An- und Umbaumaßnahmen und sind aus diesem Grund für die derzeitige und zukünftige Nutzung in dieser Form nicht mehr geeignet«, sagte Bürgermeister Hans- Jörg Birner. Nach seinen Aussagen beziehen sich die Umbaumaßnahmen auf Teilbereiche des ersten und zweiten Obergeschoßes. Während es im ersten Stock zu geringfügigen Änderungen der Raumaufteilung komme, werde der darüberliegende Stock komplett ausgebaut. Zudem hebe man die First- und Traufhöhe an und lasse Dachgauben einbauen. Einige Teilbereiche des Dachgeschoßes ändere der Bauherr so, dass Galerieflächen entstehen. Betroffen von der Umgestaltung ist auch die Dachterrasse im Innenhofbereich.
Der Bebauungsplan »Kirchanschöring Nord«, der die Art und Weise der Bebauung auf dem Meindl-Grundstück am Dorfplatz regelt, sieht ein Satteldach mit einer Neigung von 23 bis 27 Grad vor. Da die Innenhof-Terrasse aber ein Flachdach, das einen Neigungswinkel von zwölf Grad aufweist, bekommen soll, musste der Gemeinderat dieser Abweichung ebenso zustimmen wie der Wandhöhe, die sich nun um einen Meter mehr nach oben ausdehnt.
»Der geringe Abstand des Gebäudes zum Nachbaranwesen wurde bei der Planung auch brandschutzrechtlich gewürdigt und entsprechende Maßnahmen wurden eingeplant. Eine Beeinträchtigung in der weiteren Entwicklung des Nachbaranwesens liegt nicht vor«, sagte der Bürgermeister und verwies auf die vorliegenden Unterschriften der Nachbarn. Das Bauvorhaben von Meindl bedeute auch eine qualitative Aufwertung für die Gemeinde, würdigte er. Offensichtlich sieht dies auch der Gemeinderat so, denn dieser votierte geschlossen für den Antrag.
Verneint wurde hingegen der Tekturantrag zur Erweiterung des Wohnhauses, zum Anbau eines Wintergartens und zur Errichtung von Garagen auf einem Grundstück in der Margeritenstraße. Bei vier Gegenstimmen verweigerte der Gemeinderat die Zustimmung, weil das bereits im Rohbau errichtete Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans »Kirchanschöring Nord II« widerspreche und die Voraussetzungen für eine Befreiung von diesen Bestimmungen nicht erfüllt seien. Bei einer Baukontrolle seien erhebliche Abweichungen vom genehmigten Bauplan und Geländeveränderungen in größerem Umfang festgestellt worden, hieß es in der Sitzung. Unter anderem sei es zu Geländeabtragungen bis zum Kellerboden gekommen. ac