Der Angeklagte war mit seinem Lkw samt Anhänger in Richtung Laufen unterwegs. Es war noch hell, die Fahrbahn trocken. An der Kreuzung zur Salzachstraße näherte sich der B 20 von links eine Gruppe aus drei Radfahrern – ein Familienvater (33) mit seinen drei Kindern. Die Familie war auf dem Heimweg von einem Badesee und wollte die Bundesstraße überqueren. Der Sattelzug näherte sich mit einer Geschwindigkeit von mindestens 75 Kilometern pro Stunde, obwohl Tempo 60 vorgeschrieben war. Kurz vor der B 20 hielten der Vater und das älteste Kind an, nicht aber die Fünfjährige. Sie radelte weiter und wurde vom Lastwagen erfasst. Der Sattelzug streifte beim Ausweichmanöver einen Baum, der Auflieger stürzte um. Der Angeklagte kam ohne Verletzungen davon.
Lastwagenfahrer erhob Einspruch
Die Ermittlungen führten zu einem Strafbefehl gegen den 66-Jährigen mit einer Geldstrafe von 4900 Euro samt einem dreimonatigen Fahrverbot. Nach Einspruch des Mannes untersuchte das Amtsgericht den Fall. Die Anklageschrift ging davon aus: Der Lkw-Lenker hätte den schrecklichen Unfall vermeiden können, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten und angesichts der für ihn schon vorher erkennbaren Radlergruppe früh genug reagiert hätte. Das bestätigte in der Verhandlung der Verkehrssachverständige Andreas Thalhammer: Hätte der Lkw-Lenker gebremst, als das Mädchen noch 60 Zentimeter von der Seitenlinie der Bundesstraße entfernt war, wäre nichts passiert.
Richterin Sandra Sauer sprach im Urteil von »einem sehr schwierigen Prozess – emotionsgeladen von beiden Seiten«. Der Angeklagte habe berichtet, er bekomme »die Schreie des Mädchens nicht aus dem Kopf«. Der Vater des toten Kindes befinde sich noch in der Trauerbewältigung.
Vater machte Angeklagten keinen Vorwurf
Der 66-jährige Lastwagenfahrer sagte aus, die Radfahrer seien gestanden, das Kind sei dann einfach losgefahren. Trotz Vollbremsung und Ausweichen habe er den Unfall nicht vermeiden können. Der Vater habe geschildert, die Fünfjährige sei eigenmächtig losgestartet. Er habe gerufen und sein Kind gewarnt. Die Richterin betonte, der Vater habe keinerlei Belastungseifer an den Tag gelegt, mache dem Angeklagten auch keinen Vorwurf. Es gebe keinen Grund, den Angaben des Vaters nicht zu folgen.
»Was muss von dem Angeklagten in der Situation erwartet werden?« Bei Kindern bis zum Alter von sieben, acht Jahren sei grundsätzlich davon auszugehen, »dass sie unberechenbar reagieren«. Die Strecke sei im Unfallbereich relativ frei und gut einzusehen. Angesichts eines Rad fahrenden Kindes müsse beim Angeklagten »ein Warnsignal aufleuchten«, betonte sie.
»Von einem Kraftfahrzeugführer wird verlangt, die Geschwindigkeit deutlich zu verringern und eine Vollbremsung einzuleiten.« Allen sei klar, dass es um Sekundenbereiche gehe. Bei der dem Angeklagten obliegenden Sorgfaltspflicht hätte er »viel früher mit Bremsen beginnen müssen«. Richterin Sandra Sauer hielt dem 66-Jährigen sein vorstrafenfreies Leben zugute. kd