Landratsamt rügt Sandra Sonntag

Unterwössen – Rüge für Sandra Sonntag von der Kommunalaufsicht : Sie beanstandet das Verhalten der Gemeinderätin in der Gemeinderatssitzung vom 9. März.


Wie berichtet, war es in jener Sitzung zu einem Eklat gekommen. Nachdem Sandra Sonntag der Gemeinde ein rechtliches Fehlverhalten vorgeworfen und deshalb (vergeblich) versucht hatte, den Tagesordnungspunkt »Haushalt« streichen zu lassen, hatte sie sich unter Protest in den Zuhörerbereich begeben und eine Teilnahme an der Debatte verweigert. Die Kommunalaufsicht des Landratsamt Traunstein hat nun der Gemeinde nicht nur in allen Punkten Recht gegeben, sondern auch anheim gestellt eine Ordnungsstrafe für Sonntag zu verhängen. Das entsprechende Schreiben verlas Bürgermeister Ludwig Entfellner in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Sonntag hatte in der Sitzung seinerzeit den Wortlaut des Tagesordnungspunktes »Haushalt« moniert, den das Landratsamt jedoch mit einer langen Begründung als rechtlich in Ordnung einstufte. Weiterhin hatte sie die Vorberatung des Haushaltes während einer nichtöffentlichen Klausurtagung kritisiert, weil der Etat nach ihrem Dafürhalten öffentlich zu beraten sei.

Auch hier irrte Sonntag, »denn rechtlich gesehen ist eine öffentliche Beratung von Tagesordnungspunkten nicht einmal zwingend vorgeschrieben«, so die Kommunalaufsicht.

Dass Sonntag dann den Kreis des Gremiums verließ, rügte das Landratsamt sogar als »Verletzung der Teilnahmspflicht«, was zu einer Ordnungsstrafe von bis zu 200 Euro führen kann. Das Fazit der Behörde: »Ein rechtlich problematisches Verhalten liegt nicht auf Seiten der Gemeinde vor, sondern bei Gemeinderätin Sandra Sonntag.«

Bei dieser Gelegenheit hat die Gemeinde noch einen früher geäußerten Vorwurf von Sonntag wegen einer möglichen Bestechung der Gemeinde prüfen lassen. Die FDP-Gemeinderätin hatte es vor einigen Wochen »kritisch« gesehen, dass ein Hauseigentümer, der den Zuschlag zur Vermietung an Flüchtlinge von der Regierung von Oberbayern bekommen hatte, dem Helferkreis in Unterwössen eine Spende zukommen lassen wollte.

Die Kommunalaufsicht stufte diesen Sachverhalt als »unproblematisch« ein, weil die Gemeinde keinen Vertrag oder eine rechtliche Beziehung zum Betreiber der Flüchtlingsunterkunft hat. bvd

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