Ein 21-jähriger Bulgare hatte die Ladung auf seinem Transporter nicht ausreichend gesichert und war außerdem nicht im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse, die zum Fahren des Transporter-Gespanns nötig ist. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Bei einem Kollegen des 21-Jährigen, der ebenfalls mit einem Lkw mit Anhänger fuhr, war ein funktionstüchtiger Pkw angehängt. Dies entspricht in Deutschland dem unerlaubten Schleppen von Fahrzeugen. Außerdem stellte die Polizei ebenfalls Mängel an der Ladungssicherung fest; ein aufgeladener Kleintransporter ragte weit über die Ladekante des Fahrzeughecks hinaus. Zusätzlich war das Transportfahrzeug zur Beförderung nicht geeignet. Beiden wurde die Weiterfahrt untersagt, bis sie geeignete Fahrzeuge bzw. einen Fahrer mit entsprechendem Führerschein vorweisen können.