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In diesem Gebäudeteil an der Poststraße sollte die Spielothek entstehen. (Foto: Konnert)

Klares Nein zu Spielothek in Teisendorf

Teisendorf – Einstimmig hat der Bau- und Umweltausschuss der Marktgemeinde Teisendorf das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Gebäudes an der Marktstraße mit angrenzendem Gebäudeteil an der Poststraße im Ortskern von Teisendorf verweigert. Der Antrag hatte bereits im Vorfeld vor allem bei den Anwohnern für Aufregung gesorgt. Dementsprechend groß war auch die Beteiligung der Bürger an der Sitzung.


Der Antragsteller plant, in der ehemaligen Filiale der Hypo-Vereinsbank in Teisendorf einen Imbiss für türkische Spezialitäten mit Straßenverkauf mit 28 Plätzen im Innenbereich und acht Plätzen im Außenbereich einzurichten. Im angrenzenden Gebäudeteil an der Poststraße soll eine Spielothek mit acht Spielgeräten eingerichtet werden. Beide Gebäudeteile stehen seit längerer Zeit leer.

Zutritt nur für Besucher ab 21 Jahren

Das Gebäude an der Poststraße wurde nur sporadisch für kleinere Aktionen, wie Ausstellungen oder als Infostelle, genutzt. Laut jetzt vorgelegtem Nutzungskonzept des Pächters soll der Zutritt zur Spielothek erst ab 21 Jahren erlaubt sein. Desgleichen verpflichtet sich dieser, präventive Maßnahmen zur Umsetzung von Spieler- und Jugendschutz zu ergreifen, um der Spielsucht vorzubeugen.

Das Konzept zur Suchtbekämpfung habe ihn nicht überzeugt, so Matthias Spiegelsberger (Bündnis 90/Die Grünen), im Gegenteil – die Ausführungen würden zeigen, dass Spielsucht tatsächlich ein Problem sei, sonst müsste man sich nicht mit deren Bekämpfung befassen. »Wir brauchen keine Spielothek in Teisendorf«, bekräftigte er. Dem schlossen sich auch Alois Stadler und Gernot Daxer (beide CSU) an. »Eine Spielothek in unmittelbarer Nähe zur Grund- und Mittelschule sehe ich äußerst kritisch«, so Stadler. »Zudem sind es nicht nur Jugendliche, die der Spielsucht verfallen. Die Folgen sind nicht nur für den einzelnen Betroffenen fatal, sondern auch für die Allgemeinheit teuer«. Daxer ergänzte: »Jugendschutz ist ein wichtiges Thema. Es gibt Urteile, die die Spielothek in dieser Nähe zur Schule klar ablehnen.«

Alle Gremiumsmitglieder hatten zudem Zweifel, ob die dargelegten Präventionsmaßnahmen überhaupt umsetzbar seien. Auch wenn der Betreiber zusichere, einen Einlass unter 21 Jahren nicht zuzulassen, könne eine Gefährdung Minderjähriger nicht vollkommen ausgeschlossen werden. So wäre zum Beispiel bei Eintritt einer größeren Gruppe nicht zu kontrollieren, ob sich hierunter auch Personen unter 21 Jahren befänden.

Die Verwaltung der Marktgemeinde wies darauf hin, dass das Vorhaben in einem Mischgebiet liegt, wo sowohl der Imbiss als auch die Spielothek rechtlich zulässig sind. Zu gering sei allerdings die Anzahl der sieben bestandsgeschützten Parkplätze. Für ein solches Unternehmen sind mindestens neun Parkplätze rechtlich vorgeschrieben. Die Ablöse von Stellplätzen im Bereich Marktstraße/Poststraße sieht die Gemeindeverwaltung kritisch, weil sie die ohnehin sehr angespannte Parkplatzsituation in diesem Gebiet noch verschärfen würde.

Auch an Denkmalschutz muss gedacht werden

Zweiter Bürgermeister Norbert Schader (FW), der in Urlaubsvertretung von Bürgermeister Thomas Gasser die Sitzung führte, stellte klar, dass neben dem Jugendschutz, der ohne Zweifel wegen der nur 80 Meter entfernten Schule eine besondere Brisanz hat, auch der Denkmalschutz zu beachten sei. Die östliche Fassade des Gebäudes steht unter dem Ensembleschutz der Marktstraße Teisendorf. Hier sei darauf zu achten, dass der Charakter der Markt- und Poststraße als historische Straßen so erhalten bleibt. Blinkende, grelle Leuchtreklame in Schaufenstern oder an Gebäuden wären aus Gründen des Denkmalschutzes nicht genehmigbar. Ebenso die Anbringung von Werbetafeln, die nicht ins Ortsbild passen.

Zur Information verlas Bauamtsleiter Theo Steinbacher ein Schreiben der Anwohner der Poststraße gegen die Errichtung der Spielothek und des Imbisses. Die 20 Unterzeichner begründen ihre Ablehnung mit der Minderung des Immobilien- und Wohnwerts der Anliegerobjekte, der Lärmbelästigung durch Nachtbetrieb, der Einschränkung der persönlichen Wohnqualität der Anwohner sowie der Gefährdung der Sicherheit durch fragwürdiges Kundenklientel. Die Anwohner der Poststraße behalten sich das Recht einer Sammelklage im Falle einer Genehmigung des Antrags vor.

Aus den genannten Gründen, insbesondere aber wegen des Fehlens von zwei Stellplätzen, wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung einstimmig verweigert. kon

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