Zaun wird gebaut, wenn Nachbarn einverstanden sind
Nach den Worten von Bürgermeister Josef Wimmer war das Schild »Fußballspielen verboten« von der Gemeinde angebracht worden, da sich Grundstücksnachbarn über Sachbeschädigungen beschwert hatten. »Nachdem es nunmehr in der Nähe am Lärchenweg einen Bolzplatz gibt, können die Kinder über zwölf Jahre für Ballspiele den Bolzplatz benützen«, stellte er fest. Sollten Kinder bis zwölf Jahre auf dem Spielplatz »Im Vorderfeld« weiter auch Fußball spielen dürfen, so müsste ein entsprechend hoher Zaun oder ein Ballfanggitter errichtet werden.
Im Zuge einer guten Nachbarschaft sei es wert, den Zaun zu erhöhen, meinte Katharina Schallinger. Auch Georg Schmid sprach sich für das Aufheben des Fußballverbots aus: »Sonst schimpfen wir immer, dass die Kinder vor dem Computer hocken und keine Bewegung haben.« Der Gemeinderat beschloss einstimmig, beim Kinderspielplatz »Im Vorderfeld« einen Zaun mit einer Höhe von 2,5 Metern unter der Voraussetzung zu errichten, dass die unmittelbar an-grenzenden Grundeigentümer damit einverstanden sind. Das Fußballverbot wird dann aufgehoben und den Kindern unter zwölf Jahren auch das Fußballspielen möglich sein.
Zum Schuljahr 2011/12 wurde in der Grundschule Surberg in Kooperation mit dem Heilpädagogischen Zentrum (HPZ) Ruhpolding eine Partnerklasse eingerichtet (wir berichteten). »Um den behinderten Kindern der Partnerklasse den selbstständigen Zugang zu den Schulräumen zu ermöglichen, wäre unter anderem der Bau einer Rampe beim Haupteingang notwendig«, so der Bürgermeister. Bei einem Ortstermin Anfang Dezember habe der Gemeinderat die verschiedenen Möglichkeiten besprochen. Die Gemeinderäte stimmten nun dem Vorschlag zu, für den Bau einer behindertengerechten Eingangsrampe zunächst von einem Architekturbüro drei verschiedene Varianten mit Kostenschätzung erstellen zu lassen. Die Schulleitung, der Elternbeirat, der Behindertenbeauftragte und der Förderverein der Grundschule, der bereits Geldmittel für die Rampe gesammelt hat, sind zu beteiligen, bevor sich der Gemeinderat mit der endgültigen Beschlussvorlage befasst.
Ferner fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für die Stromlieferungen für die kommunalen Liegenschaften für die Lieferjahre 2014 bis 2016 auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle zu übertragen. »Ziel dieser Bündelausschreibungen einer größeren Anzahl von Kommunen und Zweckverbänden ist es, durch den Wettbewerb günstigere Strompreise zu erhalten«, so Wimmer. Wegen der Bündelbildung sei eine Verfahrensträgerschaft durch einzelne Teilnehmer nicht praktikabel. Träger sämtlicher Bündelausschreibungen sei deshalb der Bayerische Gemeindetag.
Ferner haben die Teilnehmer die Wahl zwischen »Normalstrom« und »100 Prozent Ökostrom«, wobei erfahrungsgemäß für die Beschaffung von 100 Prozent Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom mit Mehrkosten von fünf bis sechs Prozent zu rechnen ist.
»Dies ist unser Beitrag zum Klimaschutz«
Wimmer sprach sich trotz möglicher Mehrkosten von 3000 bis 4000 Euro für den Ökostrom aus: »Wir haben als Kommune keine Möglichkeit, erneuerbare Energie zu produzieren. Dies ist unser Beitrag zum Klimaschutz.«
Auch Elke Scheil war dafür: »Irgendwann müssen wir mit dem ersten Schritt anfangen.« Mit dem Ökostrom werde die Gemeinde wohl bei einem großen Bündel dabei sein, dadurch werde die Differenz zum Normalstrom möglicherweise nicht so hoch sein, meinte Zweiter Bürgermeister Manfred Schallinger. Bjr