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Kiloweise Drogen zu Fuß über die Grenze gebracht

Traunstein – Mehrere Kilogramm Heroin, Kokain und Marihuana gelangten 2014 aus Albanien sowie später aus Holland nach Salzburg und von dort über Freilassing in den südostbayerischen Raum. Als es wegen des Flüchtlingsstroms und verstärkter Kontrollen zu gefährlich wurde, die Betäubungsmittel mit dem Auto über die Grenze zu schmuggeln, entschied man sich für den Transport zu Fuß – vor allem über schwächer frequentierte Fußübergänge. Im März flog eine dreiköpfige Gruppe von Männern aus dem Raum Freilassing/Ainring/Teisendorf auf.


Zwei jeweils 33 Jahre alte Haupttäter verurteilte das Landgericht Traunstein zu Freiheitsstrafen von neuneinhalb und acht Jahren. Ein 35-Jähriger kam mit drei Jahren davon. Für alle drei Männer ordnete die Kammer die Unterbringung in einem Bezirksklinikum zum Drogenentzug an. In der Praxis bedeuten die verhängten Strafen: Die Angeklagten müssen vorweg für eine bestimmte Zeit ins Gefängnis. Nach dem ungefähr eineinhalbjährigen Drogenentzug können sie bei einem Therapieerfolg Halbstrafe beantragen. Die restliche Strafe würde zur Bewährung ausgesetzt. Ins Gefängnis müssten sie nach der Unterbringung nicht mehr.

Die Strafen im Urteil blieben in einem Korridor aus der jeweiligen Minimal- und Maximalstrafe, den die Kammer mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs in einem Rechtsgespräch mit Staatsanwalt Martin Unterreiner und den drei Verteidigern – Jörg Sklebitz und Florian Wurtinger aus München sowie Jürgen Pirkenseer aus Piding – im Gegenzug für Geständnisse in Aussicht gestellt hatte. Die Täter ließen danach über ihre Anwälte alle Vorwürfe der umfangreichen Anklage pauschal einräumen. Weitere Angaben machten sie nicht, beantworteten auch keine Fragen. Zu den Hintergründen wurde einzig bekannt: Alle Angeklagten waren drogensüchtig und brauchten Geld für den Eigenkonsum. Einige der Anklagepunkte hatten sie in wechselnder Beteiligung oder in Eigenregie begangen.

Teisendorfer war »Bunkerhalter« und Fahrer

Die 41-jährige Sachbearbeiterin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd in Rosenheim schilderte die aufwändigen Ermittlungen. Begonnen habe alles mit einem Verfahren gegen einen anderen, bereits abgeurteilten Täter, der Kontakte zu zwei der jetzigen Angeklagten hatte. Man habe Telefonate überwacht und dabei festgestellt, wie in etwa gearbeitet wurde. Ein 33-Jähriger aus Ainring habe als »Denker und Lenker« fungiert. Ein gleichaltriger Freilassinger habe die Abnehmer bedient. Weil letzterer keinen Führerschein besaß, wirkte ein 35-jähriger Teisendorfer als »Bunkerhalter« und Fahrer. Die Beschaffungsfahrten aus den Niederlanden durch andere Tatbeteiligte mit dem Lkw wurden laut der Ermittlerin zunächst über ein Hotel in Salzburg abgewickelt. Nach den intensivierten Kontrollen an der österreichisch-deutschen Grenze wich man auf weniger überwachte Fußgängerüberwege Richtung Freilassing aus. Vorwiegend von dort aus erfolgte die Weitergabe an Abnehmer in den Bereichen Freilassing, Altötting, Burghausen, Mühldorf und Rosenheim.

Wichtige Informationen, die letztlich zur Festnahme der drei Angeklagten am 25. März führten, bekam die Polizei von dem zwischenzeitlich verurteilten Drogenvermittler. Er berichtete von ersten Kontakten zu zwei der Männer im Jahr 2014, von dem Transportweg nach Deutschland über Salzburg und vielen weiteren Details.

Die finanziellen Verhältnisse der Täter hatte ein spezieller Ermittler der Kripo Traunstein unter die Lupe genommen. Er stellte fest: Die Einnahmen des Ainringers mit fünf Einträgen im Bundeszentralregister reichten nicht aus, um seine Ausgaben zu decken. Der vierfach vorbestrafte Freilassinger lebte erstaunlich sparsam: Eine Geldabhebung von gut 100 Euro reichte für drei Monate Lebensunterhalt. Unauffällig war alles bei dem in Italien einschlägig vorgeahndeten 35-Jährigen.

Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Stefan Gerl vom Bezirksklinikum in Gabersee, bescheinigte allen Angeklagten nicht zuletzt aufgrund positiver Haarproben Abhängigkeit von Drogen, teils gepaart mit Alkohol. Der Gutachter empfahl jeweils stationäre Unterbringung zum Entzug. Ohne Therapie, die etwa 18 Monate erfordere, sei bei allen mit ähnlichen Straftaten zu rechnen.

Hauptverhandlung durch Geständnisse verkürzt

Die Geständnisse der Angeklagten seien glaubhaft, unterstrich Staatsanwalt Martin Unterreiner im Plädoyer. Damit werde die Hauptverhandlung erheblich verkürzt. Andererseits hätten überzeugende Beweismittel zur Verfügung gestanden. Bei allen Tätern sei Unterbringung anzuordnen unter Vorwegvollzug eines Teils der Strafe. Für den Ainringer beantragte der Ankläger unter Berücksichtigung seiner jeweiligen Rolle in der Gruppe zehn Jahre und drei Monate Gefängnis, für den Freilassinger achteinhalb Jahre und den Teisendorfer dreieinhalb Jahre. Die Verteidiger gingen in ihren Schlussanträgen an den unteren Rand der vereinbarten Strafrahmen.

Bei zwei Angeklagten schrieb das Gericht im Urteil einen »Wertersatzverfall« fest. Nach dem Grundsatz »Straftaten dürfen sich nicht lohnen« schöpft der Staat einen zu Unrecht erlangten Vermögensvorteil ab. Bei dem Freilassinger, bei dem ein Barbetrag in gleicher Höhe sichergestellt worden war, betrug der Verfall 13 400 Euro, bei dem Ainringer 75 000 Euro. Der Angeklagte hat angeblich Grundstücke und eine Eigentumswohnung im Ausland. kd

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