Keine Vorschriften zum Rasenmähen

Übersee. Gegen ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten wollte Bürgermeister Marc Nitschke mit einem entsprechenden Regelwerk vorgehen. Es zielte vor allem auf die Beschränkungen am Abend und in der Mittagszeit ab. Doch der Gemeinderat sprach sich einstimmig gegen Verbote aus.


»In der letzten Zeit haben sich die Anfragen und Beschwerden im Rathaus über ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten gehäuft. Meist ging es dabei ums Rasenmähen in den Mittags- oder Abendstunden«, berichtete Nitschke. In einer entsprechenden Verordnung sah er die Möglichkeit, dies zu reglementieren.

Danach sollten ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten auf die Zeit von Montag bis Samstag zwischen 8 und 12 Uhr sowie von 14 bis 19 Uhr beschränkt bleiben. Von dieser Regelung ausgenommen werden sollten Arbeiten von Gewerbetreibenden oder von öffentlichen Aufgabenträgern. Bei Zuwiderhandlungen waren Geldbußen bis zu 2500 Euro vorgesehen.

Wolfgang Hofmann (Bayernpartei) fand die Reglementierungen »eigentlich ganz in Ordnung«, während Werner Linzmeier (SPD) der Meinung war, man müsse nicht immer alles reglementieren. »Dies Problem betrifft das Miteinander im Dorf und sollte deshalb in einer vernünftigen Weise nachbarschaftlich geregelt werden.« Oft reiche die Vernunft aber leider nicht aus, entgegnete der Bürgermeister, betonte aber gleichzeitig, dass er auch kein Freund von Verordnungen sei.

Leo Segin (CSU) missfiel es, dass nur Privatpersonen, nicht aber Gewerbetreibende von den möglichen Reglementierungen erfasst werden sollten. Und Wolfgang Schustek (Freie Bürgerliste) gab zu bedenken, »dass es sich hier um etwa sieben Mal Rasenmähen pro Jahr handelt.« Deshalb lohne sich keine Verordnung.

Paul Reichl (CSU) stellte fest, dass man hier eigentlich mit Vernunft weiterkommen sollte. Sein Vorschlag: Mit einem Appell zu gegenseitiger Rücksichtnahme auffordern.

Schließlich stimmte das Gremium geschlossen dafür, den Erlass vorerst zurückzustellen. Stattdessen sollen die Bürger dazu aufgerufen werden, Rücksicht zu üben und deshalb zwischen 12 und 14 Uhr und nach 19 Uhr möglichst keine ruhestörenden Arbeiten in Haus und Garten zu verrichten. bvd

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