»Nur« wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt
Der Schläger, ein 24-jähriger Student aus Burghausen, kam gestern vor dem Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs mit 18 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, davon. Verurteilt wurde der Angeklagte »nur« wegen gefährlicher Körperverletzung.
Eigentlich enthielt die Anklage von Staatsanwalt Dr. Martin Freudling zusätzlich »versuchten Totschlag«. Davon rückten der Ankläger selbst und alle weiteren Prozessbeteiligten nach der Beweisaufnahme übereinstimmend ab. Der Grund: Eine Tötungsabsicht war nicht nachzuweisen.
Anfangs hatte der Ex-Jurastudent behauptet, in Notwehr reagiert zu haben. Vor dem Schwurgericht rang er sich zu einem Geständnis durch, auch wenn er dabei blieb, er sei gefallen und malträtiert worden. Erst dann habe er angegriffen und geschlagen. Das Gericht glaubte jedoch letztlich die Aussage des Geschädigten, der den Vorfall anders herum geschildert hatte. Der Schläger flüchtete zunächst, stellte sich aber später freiwillig der Polizei. Drei Monate saß er in Untersuchungshaft.
Imponiergehabe als Tatmotive
Als Tatmotive sah Vorsitzender Richter Erich Fuchs im Urteil: »Alkohol und Imponiergehabe gegenüber den Begleiterinnen.« Das Ganze sei eines 24-jährigen Studenten nicht würdig gewesen. kd