Der Verkauf von Raketen und Silvester-Feuerwerkskörpern ist nur an drei Tagen erlaubt, weshalb er erst heute beginnt; dieses Feuerwerk ist erst für Käufer ab 18 Jahren zugelassen. Ganzjährig ist dagegen der Verkauf von Tisch- und Kinderfeuerwerken wie Wunderkerzen oder Knallerbsen erlaubt; diese Gegenstände dürfen auch Minderjährige erwerben.
Feuerwerksartikel der Klasse II oder Kategorie 2 – zu erkennen an der Kennzeichnung BAM-PII oder BAM-F2 – sind nur für das Zünden im Freien bestimmt. Tischfeuerwerke brauchen eine feuerfeste Unterlage.
Beim Abbrennen gelten folgende Vorsichtsmaßnahmen: Raketen sollten nie aus der Hand, sondern immer nur senkrecht aus standsicheren Flaschen abgefeuert werden, die etwa in einer Getränkekiste stehen. Die Böller dürfen nicht in Richtung von Menschen, Bäumen oder Gebäuden und nicht von einem Balkon aus gezündet werden. Lebensgefährlich wird es auch, wenn die Zündschnüre gekürzt oder Raketen gebündelt werden.
Zündet ein Böller nicht, wird er am besten direkt mit Wasser übergossen, um die eventuell noch brennende Zündschnur im Inneren des Knallkörpers zu löschen. Gezündet werden dürfen Feuerwerksartikel der Klasse II in der Regel nur vom 31. Dezember 0 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr.