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Foto: Foto: Federico Gambarini/dpa-Symbolbild

Katholiken wählen Pfarrgemeinderäte für Kreise Traunstein und BGL

Rund 154 000 Gläubige in der Region, 99 000 im Landkreis Traunstein und 55 000 im Landkreis Berchtesgadener Land, sind am 25. Februar zur Wahl der Pfarrgemeinderäte aufgerufen.


Etwa 860 Kandidaten stehen in beiden Landkreisen (TS: 590, BGL: 270) zur Verfügung, um in den kommenden vier Jahren die Seelsorge in den Pfarreien mitzugestalten und sich gesellschaftspolitisch zu engagieren. Die Wahlen stehen unter dem Motto »Du bist Christ. Mach was draus!«

Erstmals finden die Pfarrgemeinderatswahlen überwiegend als Allgemeine Briefwahl statt, bei der alle Wahlberechtigten die notwendigen Unterlagen direkt zugestellt bekommen. Sie können dann per Brief oder im Wahllokal wählen. Einzelne Pfarreien konnten sich aber auch gegen das neue Verfahren entscheiden. Im Landkreis Traunstein wählen 53 der 59 Pfarreien mit Allgemeiner Briefwahl, im Berchtesgadener Land 23 der 28 Pfarreien. Bei den vergangenen Pfarrgemeinderatswahlen im Jahr 2014 wurde das Verfahren bereits getestet, wobei sich zeigte, dass durch die Allgemeine Briefwahl die Wahlbeteiligung deutlich steigt.

Wahlberechtigt sind alle Katholiken über 14 Jahren, das sind im Landkreis Traunstein 99 273 Gläubige, im Berchtesgadener Land 55 404. In Pfarreien mit weniger als 5000 Katholiken müssen mindestens vier Mitglieder für den Pfarrgemeinderat direkt gewählt werden, in Pfarreien mit mehr als 5000 Katholiken mindestens sechs. Die genaue Zahl legt die jeweilige Pfarrei selbst fest. Nach der Wahl können weitere Mitglieder hinzugewählt werden, zum Beispiel als Vertreter bestimmter Gruppen in der Pfarrei. Im Landkreis Traunstein sind etwa 420 Sitze in den 59 Pfarrgemeinderäten zu vergeben, dafür stehen etwa 590 Kandidaten zur Verfügung. Im Berchtesgadener Land sind es 190 Sitze in den 28 Pfarrgemeinderäten. 270 Kandidaten haben sich im Vorfeld bereit erklärt, sich wählen zu lassen.

In der ganzen Erzdiözese München-Freising sind rund 1,5 Millionen Katholiken in 747 Pfarreien wahlberechtigt, von denen sich 590 an der Allgemeinen Briefwahl beteiligen. Etwa 5600 Sitze stehen zur Verfügung, etwa 7800 Kandidaten stellen sich zur Wahl. Auch die Gemeinderäte in den 23 muttersprachigen Gemeinden des Erzbistums werden gewählt. Rund 200 000 Katholiken mit nichtdeutscher Muttersprache haben zusätzlich zum Wahlrecht für den Pfarrgemeinderat ihrer Pfarrei auch das Wahlrecht für den Gemeinderat der muttersprachigen Gemeinde, zu der sie gehören.

Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt die Priester und pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung. In allen gesellschaftspolitischen Fragen entscheidet und handelt der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich, so beim Aufbau von Nachbarschaftshilfen und Helferkreisen für Flüchtlinge, bei der Gestaltung von Erwachsenenbildungsangeboten, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und für die Bewahrung der Schöpfung. fb

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