Wie der Mann äußerte, hatte er diese an einem Wertstoffhof zur Mitnahme angeboten bekommen, mit der Äußerung »kaputt und nix für paff-paff«. Statt zur Dekoration seiner Wohnung hatte die Mitnahme der großkalibrigen militärischen Munition für den Fahrer nun einen Besuch auf der nächsten Polizeidienststelle zur Folge.
Dort wurde eine Anzeige nach dem Waffengesetz aufgenommen und die sichergestellte Munition zur waffenrechtlichen Untersuchung versandt. Abschließend durfte der Mann vor der Weiterreise noch ein kleines Verwarnungsgeld für die Überladung des Gespanns bei den Beamten abliefern.