Dabei ging es um den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport. Beim dritten Bauantrag stimmte der Eingabeplan bezüglich der Oberkante nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans »Hallabruck-Ettendorfer Feld/Nord« nicht überein. Bürgermeister Josef Wimmer erklärte dazu, das Grundstück liege auf der höchsten Stelle des Bebauungsplans, sodass der Gemeinderat mit der beantragten Befreiung bezüglich der Höhenlage einverstanden war.
Ein weiterer Punkt war die Errichtung einer Zweifachgarage mit Abstellfläche in Lacken. Einen Bebauungsplan oder eine entsprechende Satzung gebe es für den Bereich Lacken nicht, sagte der Bürgermeister. Das Vorhaben sei mit dem Landratsamt abgesprochen und könne nach dem Baugesetzbuch zugelassen werden. Da auch die Zustimmung der Nachbarn vorliegt, waren die Gemeinderäte ohne Gegenstimme einverstanden. Bjr