»Ich habe ihn saublöd getroffen«

Traunstein – Wegen Totschlags muss sich ein 44-jähriger, arbeitsloser Maurer vor dem Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verantworten. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte soll am 2. April 2014 einem 41-jährigen Mann bei einer Schlägerei auf dem Rosenheimer Bahnhofsvorplatz derart schwere Kopfverletzungen zugefügt haben, dass der Mann drei Tage später im Klinikum Vogtareuth starb. Der Angeklagte hatte zur Tatzeit 1,84 Promille.


Der 44-Jährige räumte »einen einzigen Schlag« mit der Faust ein: »Ich hab ihn saublöd getroffen.« Weitere Schläge habe er dem Opfer nicht versetzt, auch nicht mit den Füßen zugetreten. Der Rosenheimer beteuerte: »Alles tut mir wahnsinnig leid. Er war ein guter Bekannter.«

Staatsanwalt Bernd Magiera legte einen anderen Tatverlauf zugrunde. Nach der zunächst verbalen Auseinandersetzung soll der 44-Jährige mit den Tätlichkeiten begonnen haben. Der Angeklagte soll den 41-Jährigen gewürgt und mehrmals »mit roher Gewalt« Faustschläge ins Gesicht und an den Kopf versetzt haben. Nachdem der Mann zu Boden gegangen war, soll ihn der 44-Jährige massiv mit Fäusten und Füßen traktiert haben. Der 41-Jährige erlitt einen Bluterguss am Unterkiefer, schwere Blutungen im Gehirn und ein Hämatom am Auge.

Der 44-Jährige soll auf sein Opfer uriniert haben

Am Tatort, einem polizeibekannten Treffpunkt von Obdachlosen, weilten an jenem Nachmittag viele Menschen. Wie ein Beamter der Kripo Rosenheim schilderte, sagten die Zeugen sehr unterschiedlich aus. Eine unbeteiligte Zeugin beobachtete so ziemlich das ganze Geschehen. Sie habe lautes Schreien gehört. Erst hätten sich beide beschimpft. Viele Leute rundherum hätten gelacht. Der Angeklagte habe den 41-Jährigen mit Fäusten und Füßen angegriffen, auch mit einem Gürtel zugeschlagen. Als der Mann am Boden lag, habe der Angeklagte zugetreten. Das Opfer habe ständig gefleht, der 44-Jährige solle aufhören. Die Zeugin gab auch an, nach der Schlägerei habe sich der Angeklagte nackt ausgezogen und auf den bewusstlos am Boden liegenden 41-Jährigen uriniert. Dann seien Polizei und Krankenwagen eingetroffen.

Weitere Zeugen berichteten der Polizei nur jeweils Ausschnitte aus dem Geschehen, zum Beispiel das Würgen. Wiederum andere Zeugen, insbesondere aus dem Umkreis des in der Hierarchie der Obdachlosen-Szene weit oben stehenden 44-Jährigen, wollten damals »gar nichts« gesehen haben. Der Angeklagte, der am Tatnachmittag als »Sprecher der Gruppe« fungierte, gab der Polizei gegenüber zunächst an, der 41-Jährige sei »nur hingefallen«. Später erklärte er, das Opfer sei niedergeschlagen worden. Wer das getan habe, werde er nicht sagen. In seinen Kreisen werde »niemand verraten«.

Sowohl der Angeklagte als auch der Geschädigte waren der Polizei in Rosenheim ein Begriff. Der 41-Jährige galt als »wohnungssuchend« und häufig dem Alkohol zusprechend. An dem verhängnisvollen Nachmittag hatte er über drei Promille Alkohol im Blut. Wenn der 41-Jährige getrunken hatte, verhielt er sich ruhig und »nie aggressiv«, so ein Polizist. Einen gegenteiligen Eindruck hatte ein anderer Zeuge vom Angeklagten: »Wenn er trinkt, wird er sehr brutal.«

Der 44-jährige Angeklagte schloss seine Maurer-Lehre zwar nicht ab, war aber immer wieder in diesem Beruf tätig. Von 2003 bis 2007 saß er in der Justizvollzugsanstalt Bernau, seit 2010 lebte er von Hartz IV. Alkohol zog sich durch sein Leben. Seinen Tageskonsum gab er mit »einem Kasten Bier« an. In der Nacht vor der Tat hat er in einer Obdachlosenunterkunft übernachtet.

»Hör auf, er ist schon ganz blau«

Am Morgen musste der 44-Jährige zur Arbeitsagentur Rosenheim. Dort traf er den 41-Jährigen, den er vom Gefängnis und vom Obdachlosenheim her kannte. Der 41-Jährige habe Bier dabei gehabt. Nachmittags sei er zu der Gruppe am Bahnhof gestoßen. Weil er mittrinken sollte, sei ein Streit entbrannt. Der 41-Jährige habe erst ihn »in den Schwitzkasten genommen«, dann er den anderen. Jemand habe gerufen: »Hör auf, er ist schon ganz blau.« Er habe losgelassen, dann gedacht, der Mann wolle ihn nochmals anpacken. Gefolgt sei sein »blöder Schlag«. Das Urinieren auf den 41-Jährigen wies der Maurer als unwahr zurück. kd

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