Der Vorfall, der unmittelbar danach bei Polizei angezeigt wurde, ereignete sich bereits am vergangenen Freitagvormittag. Der Landwirt hatte im Bereich der alten Kläranlage Mäharbeiten verrichtet, als er trotz laufender Motorsense lautstarkes Hundegebell und die Todesschreie eines Rehs hörte. »Die Schreie gingen einem durch Mark und Bein«, so der Zeuge gegenüber dem Traunsteiner Tagblatt. Er sei sofort losgelaufen und habe eine Hundebesitzerin angetroffen, die gerade dabei gewesen sei, ihre Hunde anzuleinen. Weniger Meter daneben habe er das schwer verletzte Tier liegen sehen. Daraufhin habe er unverzüglich versucht, telefonisch den zuständigen Jäger zu erreichen. Da dieser aber nicht sofort erreichbar gewesen sei, habe er das schwer verletzte Tier von seinen Leiden erlöst. Dem Jäger blieb dann nur Aufgabe, den Kadaver zu beseitigen.
Die auswärtige Hundebesitzerin, die nach Aussagen des Zeugen drei Hunde bei sich hatte, hätte ihm ge- genüber geäußert, dass zwei ihrer Hunde ausgerissen seien, als sie sie gerade ins Auto setzen wollte. Auf seine Aufforderung hin habe die Hundehalterin jedoch ohne zu Zögern ihre Kontaktdaten herausgegeben.
Der Landwirt aus Hörzing, der den Vorfall beo-bachtet und zur Anzeige gebracht hatte, hatte den Polizeibeamten auch darum gebeten, den Vorfall der Stadt Traunreut zu melden. Dies ist nach Angaben von Bürgermeister Hans Peter Dangschat mittels einer offiziellen Pressemitteilung auch geschehen. Darin weist die Polizei unter anderem darauf hin, dass nach dem Bayerischen Jagdgesetzes Hunde in einem Jagdrevier nicht unbeaufsichtigt frei laufen dürfen. »Hierbei ist entscheidend, ob sich der Hund im Einwirkungsbereich seines Führers befindet und auf sich einwirken lässt. Lässt ihn der Besitzer frei laufen und ist der Hund hierbei außer Kontrolle, trifft der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit zu. Der Jagdpächter ist außerdem befugt, wildernde Hunde zu töten, wenn diese Wildtiere aufsuchen, verfolgen oder sogar verletzen. An alle Hundehalter wird daher sowohl zum Schutz der eigenen Hunde, als auch zum Schutz der Wildtiere appelliert, ihre Hunde in Jagdrevieren unter Kontrolle zu halten«, heißt es in der Pressemitteilung.
Auch Dangschat appelliert an die Eigenverantwortung der Hundehalter. Er glaube aber nicht, dass sich das Problem mit einer gesetzlichen Regelung klären lasse: »Es gibt wie bei so vielem ein paar schwarze Schafe, die die Tiere nicht im Griff haben.« Seines Wissens gebe es in einer Stadt auch kein allgemeinen Leinenzwang. Damit würde man massiv in die Menschen- und Tierrechte eingreifen. Sollte aber ein entsprechender Antrag in der Stadtverwaltung eingereicht werden, werde er ihn selbstverständlich dem Stadtrat vorlegen. Dabei müssten dann aber die Sachverhalte genau definiert werden.
An die Vernunft der Hundehalter appelliert auch die Jägerschaft. Auf den jüngsten Vorfall hin, wurde die Beschilderung an den Waldwegen ergänzt. »Wir versuchen dezent darauf hinzuweisen, dass die Hundehalter ihre Hunde bitte an der Leine halten sollen und wollen damit Tierleid vermeiden, was nicht sein muss«, sagte der Traunwalchner Jäger Eckhart Schröter. ga