Die Bäume wachsen jetzt ungestört, Eingriffe von Menschenhand erfolgen nicht mehr: Insgesamt 5520 Hektar Staatswald im Landkreis Traunstein stehen nun unter einem besonderen Schutz. Der Freistaat hat sie als »Naturwälder« ausgewiesen. Auf Anfrage des Traunsteiner Tagblatts hat Martin Hecht, der stellvertretende Pressesprecher des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, mitgeteilt, dass der Staat sie »nicht mehr forstlich bewirtschaftet« und sie ihrer »natürlichen Entwicklung überlässt«.
In ganz Bayern haben Staatswaldungen besondere Kennzeichnungen erfahren. Ein landesweites »Netzwerk wilder Waldnatur« hat Staatsministerin Michaela Kaniber unter dauerhaften Schutz stellen lassen. Rund 58 000 Hektar ökologisch besonders wertvolle, staatliche Wälder sind am Mittwoch als »Naturwälder« rechtsverbindlich ausgewiesen worden. Viele davon hatten die Bayerischen Staatsforsten schon bisher nicht oder nicht mehr forstwirtschaftlich genutzt. Kaniber: »Wir geben diese Hot-spots der Artenvielfalt jetzt auf Dauer der Natur zurück, damit sie sich frei und ungestört entwickeln können. Sie ergänzen als Sahnehäubchen der Biodiversität die ökologisch herausragende Bewirtschaftung unserer staatlichen Wälder nach dem Motto 'Schützen und Nutzen'.«
Ausweisungen erfolgen insbesondere auch in Südostbayern. Im Landkreis Traunstein umfassen die als Naturwälder deklarierten Flächen 5520 Hektar, im Landkreis Berchtesgadener Land sogar 5862 Hektar.
Die meisten Naturwälder im Landkreis Traunstein liegen in den Chiemgauer Alpen, mit einem Schwerpunkt an der südöstlichen Landkreisgrenze zum Nachbarland Österreich. Weitere größere Naturwälder bestehen beispielsweise östlich von Marquartstein oder in der Kendlmühlfilzen.
»Den größten Naturwaldanteil hat die Gemeinde Ruhpolding«, so Hecht. Nicht nur, aber auch unter Schutz gestellt habe der Staat die früheren, sogenannten Salinenwälder. Der Staat hatte von 1619 bis 1912 Salz in Traunstein gewonnen. Die Sole kam aus Reichenhall – und das Holz, das zum Befeuern der Sudpfannen vonnöten war – aus den Wäldern um Ruhpolding. Die Salinenwälder haben laut dem stellvertretenden Pressesprecher »einen besonderen kulturhistorischen Wert«. Doch diese Einstufung sei jedoch bei der Flächenauswahl für die Ausweisung von »Naturwäldern« nicht ausschlaggebend gewesen. »Entscheidend waren vor allem fachliche Kriterien, wie die Naturnähe und die ökologische Wertigkeit der Wälder.«
In den »Naturwäldern« stellt der Staat nun seine Bewirtschaftung ein – wenn er sie in diesen ökologisch wertvollen Bereichen nicht ohnehin schon in der Vergangenheit beendet hat. »Eine Holzentnahme findet nicht mehr statt«, sagt Hecht. »Maßnahmen des Waldschutzes, insbesondere zum Schutz umliegender Wälder vor Borkenkäferbefall und zur Verkehrssicherung sind weiterhin zulässig.« Wälder, die in privatem Besitz sind, stehen nicht im Brennpunkt. Sie bleiben außen vor. »Die Ausweisung von Naturwäldern stützt sich auf den Artikel 12a Absatz 2 des Bayerischen Waldgesetzes. Demnach wird bis zum Jahr 2023 ein grünes Netzwerk aus Naturwäldern auf zehn Prozent der Staatswaldfläche eingerichtet«, erläutert Hecht. Die Ausweisung von Naturwäldern im Privat- und Körperschaftswald sei daher nicht möglich. »Auf Wunsch der Eigentümer können auf geeigneten Flächen jedoch nutzungsfreie Naturwaldreservate auch im Privat- und Körperschaftswald eingerichtet werden.« pü