Amtsrichterin Sabine Sauer verhängte zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen fahrlässiger Tötung. Der Führerschein der 24-Jährigen ist noch eineinhalb Jahre weg. Außerdem muss die 24-Jährige 6000 Euro Geldauflage zahlen.
»Es war kein kurzes Augenblicksversagen, sondern ein bewusst gewähltes Verhalten«, stellte Staatsanwalt Gunther Scharbert im Plädoyer auf ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung und 7500 Euro Geldauflage fest. Die 17-Jährige habe nichts zu dem Unfall beigetragen. Mit einer Geldstrafe sei es nicht mehr getan. Er forderte noch zwei Jahre Sperre für die Fahrerlaubnis. Außer Zweifel stehe der Fahrfehler der Angeklagten, betonte der Verteidiger, Dr. Herbert Buchner aus Traunstein. Eine »vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung« hingegen verneinte er: »Null Alkohol – das spricht dafür, dass meine Mandantin nicht die rücksichtslose Fahrerin ist, die bewusst die Kurve schneidet.« Eine empfindliche Geldstrafe sei ausreichend. Im »letzten Wort« bedauerte die weinende 24-Jährige: »Mir tut es furchtbar Leid für das Mädchen.«
»Wir haben einen ganz massiven und fatalen Fehler. Von einer Sekunde auf die andere ist nichts mehr so, wie es vorher war – für die Familie des Opfers und der Angeklagten«, hob Richterin Sabine Sauer im Urteil heraus. Rechtlich folge sie dem Staatsanwalt. Vermutlich sei die Fahrerin eingeschlafen. Darauf sei jedoch kein Urteil zu stützen. Aber sie habe sich vorsätzlich grob verkehrswidrig verhalten. Sie habe nur 50 Meter Sichtweite wegen der Kuppe gehabt, sei sehr schnell gefahren, habe damit eine Gefahr billigend in Kauf genommen. Zugunsten sei das Geständnis der nicht vorbestraften 24-Jährigen zu werten. Die Mofafahrerin habe wegen des groben und bewussten Fahrfehlers der Angeklagten das Leben verloren. kd