Einen Ansturm auf das Traunsteiner Standesamt gab es aber am 17. 7. 17 nicht, so Pressesprecherin Carola Westermeier auf Anfrage.
Nur ein Paar hatte nach Auskunft von Carola Westermeier das besondere Datum zur standesamtlichen Hochzeit gewählt. Und auch von diesem Paar ist nicht bekannt, ob es den Termin zufällig oder bewusst wegen des Datums gewählt hatte.
Am 7. 7. 17 hatte es zwei Eheschließungen und eine Eintragung einer Lebenspartnerschaft zweier Damen gegeben. »Aber das war ein Freitag, da sind drei Paare nicht ungewöhnlich«, so Westermeier. »Viele Paare heiraten am Freitag standesamtlich, weil sie dann am Samstag die kirchliche Trauung feiern.«
In Traunreut heiratete gestern überhaupt kein Paar standesamtlich. »Selbst am 7. 7. 17 waren's nur vier Paare«, erinnert sich der Leiter des dortigen Standesamts, Werner Seehuber. »Das war früher mal ziemlich in, an einem besonderen Datum zu heiraten, aber da hat sich was geändert.« Dass gestern kein Paar geheiratet hat, könne auch daran liegen, dass gestern Montag war. Da nutzten zwar schon hin und wieder Paare die Möglichkeit, dass man da auch am Nachmittag heiraten kann, am Donnerstag sogar bis 18 Uhr, aber »das richtet sich heutzutage eher nach dem praktischen Aspekt, wann wer aus der Verwandtschaft frei hat, zum Beispiel.«
Überhaupt sei der Wonnemonat Mai nicht mehr so beliebt wie früher, da hätten sich nur wenige Paare trauen lassen. Im Juni waren es elf, im Juli elf bis zwölf Paare. »Eines war erst heute da. Die beiden waren sehr überrascht, wie schnell man heutzutage heiraten kann«, sagt Seehuber und lacht.
Denn früher musste das Aufgebot 14 Tage öffentlich aushängen. »Heute reicht es, alle Unterlagen beieinander zu haben«, so Seehuber weiter. »Das heißt, beide müssen einen Pass oder Personalausweis dabei haben, eine Meldebescheinigung, die ich zum Beispiel, wenn beide in Traunreut leben, sehr schnell innerhalb des Hauses bekommen kann, und eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch.«
Eine einfache Geburtsurkunde reiche von daher nicht aus, dass er als Standesbeamter in der Pflicht sei zu überprüfen, dass die beiden Heiratswilligen tatsächlich nicht miteinander verwandt sind. Und dazu müsse man im Geburtenbuch nachforschen, ob möglicherweise einer der beiden bei Adoptiveltern aufgewachsen sei. »Aber wenn alles beieinander ist, können die beiden theoretisch am Tag darauf heiraten.« coho