Hochwasserschutz für Traundorf und Lohhäusl

Siegsdorf – Zu Beginn der Sitzung des Siegsdorfer Gemeinderats stand die Genehmigung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 auf der Tagesordnung. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Rainer Klapfenberger, berichtete über die Arbeit des Ausschusses und den Inhalt des Prüfungsberichts.


Die Prüfungsmitglieder Rainer Klapfenberger, Josef Bauer, Stephanie Buchner, Alexander Klammer, Klaus Gimpl und Karin Neumann hatten sich neben einer intensiven Prüfung der Einnahmen- und Ausgabenbelege auch durch Ortsbesichtigungen über die Sanierung der Grund- und Mittelschule, über die derzeitige Situation im Marienheim Eisenärzt und im Waldkindergarten Eisenärzt informiert. Prüfungsschwerpunkte lagen zudem auf den Bereichen Rathaus, Tourismus und Feuerwehren.

Der Haushaltsplan 2015 war wie gewohnt solide kalkuliert, die Einnahmen entwickelten sich positiver als dargestellt. Einstimmig genehmigte der Gemeinderat auf Empfehlung der Rechnungsprüfer die Feststellung des Jahresergebnisses 2015, das im Verwaltungshaushalt mit 26,9 Millionen Euro und im Vermögenshaushalt mit 10,18 Millionen Euro abschloss.

Hochwasser-Auswirkungen auf Ortsteile

Ein Mitarbeiter im Bereich für Wasserrecht und Bodenschutz im Landratsamt Traunstein informierte die Gemeinde über eine Neufestsetzung der eingetragenen Überschwemmungsgebiete im Bereich Traundorf und Lohhäusl. Auf der Grundlage der Auswirkungen der Hochwasserereignisse 2002 und 2013 sowie der dabei deutlich gewordenen Durchlässigkeit des Bahndamms auf der Strecke Siegsdorf-Traunstein, entstand eine bedeutend größere Ausdehnung der Festsetzungen, die im Gemeindegebiet Siegsdorf deutliche Auswirkungen auf Grundstücke in der Ortsteilsatzung Traundorf und im Ortsteil Lohhäusl bedingen.

Für diese Ortsteile wird derzeit von der Gemeinde Siegsdorf in Eigenregie, allerdings in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein, ein Hochwasserschutz geplant. Die Gemeinde geht davon aus, dass nach der Umsetzung dieser Maßnahmen auch das »Überschwemmungsgebiet« wieder entsprechend reduziert und angepasst wird. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig die entsprechende Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt abzugeben.

Zudem stand der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur »Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung Raitlweg« auf der Tagesordnung.

Bürger und Träger öffentlicher Belange hatten im Sommer die Gelegenheit, die Pläne einzusehen und Bedenken und Anregungen einzubringen. Einige redaktionelle Informationen seitens des Kreisbauamts, und eine Anfrage der Forstbehörden zur bestehenden Baumfallgrenze konnten entkräftet und vom Planfertiger bereits in die aktuelle Fassung eingearbeitet werden. Einstimmig billigte der Gemeinderat den Entwurf für die »Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung Raitlweg« zum Bau eines Einfamilienhauses am Raitlweg. Die öffentliche Auslegung gemäß Baugesetzbuch ist durchzuführen.

Wohn- und Geschäftshaus darf gebaut werden

Aus der nicht öffentlichen Sitzung wurde noch bekanntgegeben, dass der Gemeinderat einer Bauvoranfrage zu einem Wohn- und Geschäftshaus (Antiquitäten im Erdgeschoß und Betriebsleiterwohnung im Obergeschoß) in Heutau grundsätzlich zustimmen könnte, es sind jedoch noch Details mit den zuständigen Behörden abzuklären.

Die Gemeinde möchte zudem, wie in anderen Gemeinden bereits üblich, betroffenen Landwirten Material zur Pflege und Instandhaltung von Feld- und Waldwegen zur Verfügung stellen. Nach Abklärung letzter Details werden die Informationen dazu im nächsten Gemeindekurier bekannt gegeben. FK

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