Heroin im Grab des Bruders versteckt

Laufen – 2013, am Tag der Deutschen Einheit, war der Reichenhaller aus dem Gefängnis entlassen worden. Und hat wenig später wieder Heroin in großen Mengen eingekauft. Insgesamt 16 Jahre hat der 52-Jährige schon wegen Betäubungsmittelvergehen und anderer Delikte hinter Gittern verbracht. Nun kommen weitere dreieinhalb Jahre hinzu. Der Mann hatte die Drogen im Grab seines Bruders versteckt.


Über einen V-Mann hatte das Polizeipräsidium Rosenheim die Information erhalten, dass der Drogenabhängige wieder tätig sei. Eine Telefonüberwachung bestätigte den Verdacht. Anfang Juni und Anfang Juli war der Angeklagte nach Aachen gereist, um Stoff zu kaufen. Einmal 250 Gramm, dann 200 Gramm. Beim zweiten Mal schlugen die Traunsteiner Ermittler zu und fingen den Mann kurz vor einem Aachener Briefkasten ab, als er dabei war, ein Päckchen an eine Reichenhaller Adresse einzuwerfen.

Zwei Tage nach seiner Festnahme habe man im Grab seines Bruders zehn Zentimeter tief im Boden ein verschlossenes PVC-Rohr gefunden. Der Inhalt: 41 Gramm Heroin, berichtete der 46-jährige Einsatzleiter.

Als »hoffnungslosen Fall« beschrieb Vorsitzender Richter Thomas Hippler am Schöffengericht Laufen den Mann, und als »Perpetuum mobile« – »raus aus dem Gefängnis, rein in das Gefängnis.« Therapien habe der Reichenhaller schon »jede Menge« absolviert, jedoch ohne dauerhaften Erfolg. Nach eigener Aussage schnupfe er selbst sechs Gramm des Stoffes täglich, der Rest diene dazu, sich mit anderen Abhängigen gegenseitig auszuhelfen. »Mir ging es nie darum, mich zu bereichern«, beteuerte der 52-Jährige, »schon gar nicht um Luxus. Allein die Sucht macht es.«

Die wollte Rechtsanwalt Dr. Markus Frank als Erkrankung gewertet sehen. Der Verteidiger plädierte für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.

Staatsanwalt Martin Unterreiner sah die Grenze einer »nicht geringen Menge« um das 46-fache überschritten. Auf dreieinhalb Jahre wegen Besitzes und Handeltreibens mit Rauschgift plädierte Unterreiner. Diesem Antrag folgte das Schöffengericht. höf

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