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Der letzte Öffnungstag im »Seniorenheim Inzell« Ende September 2011: Das Rote Kreuz stellte Transportwagen zur Abholung der letzten Bewohner, die zum Teil auf die Schnelle noch woanders untergebracht werden mussten, bereit. (Foto: Archiv/Mergenthal)

Heimschließung in Inzell: Landkreis gewinnt Prozess

Nach einem zweitägigen Verhandlungs-Marathon über die Rechtmäßigkeit der Schließung des »Seniorenheims Inzell« in der Schulstraße hat das Verwaltungsgericht München nun die Klage der Betreiberfirma H&R abgewiesen. Der Traunsteiner Landrat Hermann Steinmaßl sieht sich darin bestätigt, dass »eine mangelhafte Pflege von Senioren keinesfalls hingenommen werden« könne. Es sei richtig gewesen, die Einrichtung ganz zu schließen. »Wir haben ausschließlich im Interesse der schutzbedürftigen Heimbewohner gehandelt«, betont Steinmaßl.


Seniorenheim musste im September 2011 schließen

Von einer präventiven Wirkung des Urteils auch über den Landkreis Traunstein hinaus geht neben Steinmaßl auch Florian Amann, Jurist und Leiter der zuständigen Abteilung Kommunales und Soziales im Landratsamt, aus. Amann hofft, dass nun sowohl andere Heimbetreiber als auch H & R an seinen weiteren Standorten – 18 deutschlandweit – mehr auf die Pflegequalität achten. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Das Landratsamt geht aber davon aus, dass alle wesentlichen Mängel, vor allem im pflegerischen, medizinischen und hygienischen Bereich, überzeugend dargelegt wurden.

Seit 1. November 2007 hatte die H&R Senioren Heimbetriebsgesellschaft mit Sitz in Berlin in Inzell ein Seniorenheim mit 136 Pflegeplätzen betrieben. Das Heim wurde von Anfang an regelmäßig durch die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) (»Heimaufsicht«) des Landratsamts Traunstein überprüft. »Eine Heimschließung ist ganz selten«, erklärt Amann. Die letzte im Kreis Traunstein sei vor etwa 20 Jahren gewesen. Zahlreiche Schritte seien der Schließung vorausgegangen: Beratungen, Anordnungen und zwei Aufnahmestopps. »Das hat alles nichts genutzt. Wir wollten die Bewohner schützen«, begründet Amann den Untersagungsbescheid des Landratsamts Traunstein vom 20. Juli 2011. Ende September 2011 mussten die verbliebenen Bewohner endgültig ausziehen. Gegen den Bescheid klagte die Betreiberin.

Den ersten Verhandlungsterminen Ende November schloss sich ein juristischer Papierkrieg an. H&R versuchte alles – schließlich ist es das erste Heim der Firma, das geschlossen wird. »Von der Gegenseite haben wir seit März zweimal etwa 100 Seiten bekommen«, berichtet Amann auf Anfrage. Eine seiner Mitarbeiterinnen war in letzter Zeit fast rund um die Uhr mit diesem Fall beschäftigt. Für ihn und sieben weitere FQA-Mitarbeiter sowie den Landesanwalt des Freistaats war die langwierige Hauptverhandlung, die am Mittwoch von 9 bis 17 Uhr und am Donnerstag von 9 bis 18.15 Uhr dauerte, ein Nervenkrieg, konfrontiert mit drei Rechtsanwälten und einer Geschäftsführerin der Klägerin. »Es war sehr anstrengend. Sie wissen ja nicht, was die Gegenseite fragt. Da muss man auf jedes Detail vorbereitet sein«, schildert Amann. Etwa 40 Mängel hatte die Heimaufsicht aufgelistet.

Wie der »Münchner Merkur« am Donnerstag berichtete, machte es die Klägerin am ersten Prozesstag dem Landkreis noch schwerer, indem sie das Angebot des Gerichts ausschlug, wegen der Stofffülle nur zentrale Punkte zu verhandeln. Am zweiten Tag standen laut Amann unter anderem medizinische Mängel, zum Beispiel eine falsche Insulingabe, sowie pflegerische Mängel im Fokus.

Was sich als roter Faden durchgezogen habe, sei die »nach unserer Einschätzung völlig intransparente und nicht brauchbare Dokumentation« gewesen, so der Jurist. »Das klingt so formal. Aber durch die hohe Personalfluktuation war das doppelt so schlimm«, erläuterte Amann. Bei Schichtwechsel hätten die Mitarbeiter oft nicht gewusst, ob ein Bewohner beispielsweise seine Tabletten schon erhalten habe. Unter den 25 im Kreis Traunstein von der Heimaufsicht betreuten Heimen, die größtenteils in Ordnung seien, sei es »ein singulärer Fall, dass über einen so langen Zeitraum so viele Mängel bestehen«.

Berufung bereits gestern angekündigt

Die H & R Senioren Heimbetriebsgesellschaft kündigte bereits gestern an, gegen die Abweisung der Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung zu gehen. Nach Ansicht der Kläger »handelt es sich bei dieser ungerechtfertigten Betriebseinstellungsverfügung um Behördenwillkür«. Aus Sicht von H & R sind die Vorwürfe des Landratsamts falsch und unbegründet. In einer Pressemitteilung weist H&R außerdem darauf hin, dass ihre bundesweit betriebenen Pflegeheime bei den Prüfungen durch den unabhängigen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für das Jahr 2012 eine durchschnittliche Benotung von 1,16 erzielt hätten und damit für »sehr gute« Pflegeleistungen stünden. vm

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